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Scheinehe (Gelesen: 5.645 mal)
aiche
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Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #15 - 20.07.2005 um 22:39:16
 
Danke RonnY!!!!!!!!! WOHN in NRW! :prosst:
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ktosik
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 21.07.2005 um 10:03:26
 
Hallo,

ja, das stimmt ich komme nicht aus Marokko, aber mein Freund, der gerade dabei ist, alle Unterlagen für unsere Eheschliessung zu sammeln. Das kostet ihn (und mich) wahnsinnig viel Zeit und Nerven. Und ich verlasse mich darauf, was ER mir sagt: bist Du in der Ortschaft X geboren, musst Du immer dahin fahren, um alle Deine Dokumente zu bekommen, egal ob Du jetzt in Casablanca, Fez oder Tanger lebst. Und ohne Ledigkeitszeugnis kannst Du nicht heiraten.

Vielleicht hast DU die Erfahrungen gemacht dass die Beamten in Marokko käuflich sind, solltest Du dies aber den anderen nicht vorwerfen. Schwarze Schafe unter Beamten gibt es übrigens überall.
Gerade wegen solcher Aussagen wie die Deine stehen die marokkanischen Bürger immer als Verdächtige im Visier der deutschen Behörden und müssen dann alles gegen viel Geld in der Botschaft legalisieren lassen (was auch Deine Tante in spe wird tun müssen).

Freilich kannst Du die Frau anzeigen oä, aber wenn Dein Onkel die Frau wirklich heiraten will, wird er so wie so tun (vielleicht statt Dich zu kümmmern, ob die Frau ganz koscher ist oder nicht, solltest Du die Frage stellen, warum nimmt sich Dein Onkel eine 40 Jahre jüngere Frau?!).

Gruss
Ktosik

Zitat:
Da glaub ich weniger !1.)  die tatsache genügt doch schon wen sie in der heiratsurkunde als ledig aufgeführt ist und nicht  als geschiden  (sie hat nähmlich nie angegeben das sie verheiratet  war ,))oder ist das villeicht das selbe!!!!!2 .)Ich komme selber aus marokk und ich glaube ich kann  es ein bischen beurteilen wie die situation in marokko ist dort Herscht  Vetternwirtschaft  in marroko und glaub mir da krigst du alles für geld sogar ein Richterliches urteil, ich denke mal das ich das in diser hinsicht besser beurteilen kann  !!! und das ist defenetiv kein Vermutung oder Behaptung das ist eine Tasache!! DORT REGIRTT GELD und Conection  und nichts Anderes!!! (Übrigens dieser meinung war auch meine  deutsche Standesbeamtin als ich vor 2 jahren geheiratet habe sie meinete das eine legalisation nicht immer ausage fähig ist  jede verwaltung ist in marokko für sich da kan es mal vor komme das der ein oder ander in der einwohner liste noch nicht mal aufgeführt ist des weiteren  ist die Verwalterische infrastruktur gar nicht mit einender vernetzt da kann jeder heiraten wo es lustig ist und nimand kann es nachvollzihen. wer wiss den schon ob jemand in casablanca oder tanger verheiratet ist wo sollen die den solche informationen  herholen ??????????????? :stampf:

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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #17 - 21.07.2005 um 10:24:32
 
Zitat:
Gerade wegen solcher Aussagen wie die Deine stehen die marokkanischen Bürger immer als Verdächtige im Visier der deutschen Behörden und müssen dann alles gegen viel Geld in der Botschaft legalisieren lassen


Hallo Ktosik,

ich glaube der Vorwurf ist unbegründet, denn die Aussagen Betroffener sind nicht notwendig. Der Verdacht der Käuflichkeit hat sich bei den meisten Behörden schon viel früher erhärtet.

Die Aussagen von aiche "runden" das Bild höchstens noch ab.

@aiche:

Wenn ich das richtig im Kopf habe, bin aber leider im Urlaub und kann es nicht nachlesen, dann sind in NRW die BetReg/ RPen für dieEheaufhebungsklage zuständig. Am einfachsten fragst Du beim Standesamt oder auf Kreisebene mal bei der Standesamtsaufsicht nach.

Laß Dich nicht verunsichern, der Gedanke, was zu unternehmen ist  allemal besser, als einfach nur abzuwarten. Ich freue mich , wenn   die von mir als Volksseuche Nr. 1 empfundene Feigheit nicht überall grassiert  Daumen hoch

Liebe Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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albosa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 21.07.2005 um 13:42:49
 
Hallo, Aiche,
wie schon einmal angeraten, würde auch ich sagen, du solltest mal mit der Ausländerbehörde sprechen.
Aber vorher musst du dir unbedingt über deine Motive im Klaren sein. Hast du nur den einen Wunsch, deinem Onkel helfen zu wollen?

Schreibst du nämlich an Behörden, fassen die das evtl. nicht so auf, wie du das gemeint hattest. Also, sprich mit den Beamten, teile deine Befürchtungen mit.

Präsentiere dich persönlich und vermeide, einen anonymen Brief zu schreiben.
Bei dem Altersunterschied zwischen Onkel und "Braut" werden die Behörden oft von selbst tätig. Kannst du deine Bedenken aber untermauern bei "guten" Motiven, dann erleichterst du die Arbeit der Behörden und ersparst letztendlich auch deinem Onkel
spätere Schwierigkeiten.

Deine Bedenken bei der Sache, der Onkel würde dir zuletzt alles anlasten, kann ich persönlich verstehen. Du kennst aber die Mentalität deines Onkels noch besser.

Und du solltest bedenken, was man hier sagt: Man liebt den Verrat, aber nicht den Verräter.
FG albosa
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moorhuhn_5
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #19 - 24.07.2005 um 18:13:41
 
Hallo,
also ich kann dazu schreiben, in Düsseldorf wird noch eine Eidestattliche Versicherung aus Marokko verlangt. Diese wird dort vom dortigen Notar ausgestellt, nach Prüfung der Scheidungspapiere u.s.w. desweitern müssen noch 2 männliche Zeugen dabei sein die bestätigen das Sie nicht mehr verheiratet ist.
Dieses Papier muß dann von der Deutsche Botschaft legaliesiert werden.
Zu dem Thema Scheinehe kann ich nur schreiben, ich selber will eine Frau aus Marokko heiraten die dort geschieden ist.Die Heirat wird in Deutschland stattfinden. Jeder selbst sollte für sich entscheiden ob er das tut oder nicht.
Natürlich gibt es sehr große Unterschiede zwischen Deutschland und Marokko, ich selbst
habe mir diese Unterschiede angeschaut und habe festgestellt das ich dort nicht länger als 3 Wochen (am Stück!) aushalten würde.
Sicherlich die Touri-Zentren sind sehr schön aber nicht das richtige Bild von Marokko.
Meine bedenken waren auch das nach den 3 Jahren Schluß sei, deshalb habe ich viele Marokkanische Freunde mit eingespannt um zu Prüfen ob das alles so der wahrheit entspricht.
Ich hatte Glück und habe mich entschlossen Sie zu Heiraten.
Aber zurück zu deinen Onkel, selbst wenn er dort geheiratet hat (Heiraten dort geht ürigens nur wenn er Moslem ist!!!) hat das Ausländeramt die letztendliche Entscheidung darüber ob Sie nach Deutschland kommt oder nicht.
Wenn die schon den großen Altersunterschied sehen, werden die Abriegeln.
So wie sich das liest hört sich das für mich schon nach einer Scheinehe an,
ich würde mal den Onkel drauf ansprechen ob er sich den folgen bewust ist. (Unterhalt u.s.w.)
Übrigens kein Marokkaner ob Mann oder Frau der es ehrlich meint verläst das eigene Land nur ungerne.
Wenn noch fregen da sich einfach mailen!!
Mfg
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brickbat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #20 - 24.07.2005 um 18:45:11
 
Mit einer anonymen Anzeige bei der ABH oder Botschaft wirst Du nichts erreichen. Man wird den Onkel und seine Frau vorladen, befragen, beide werden alles empört abstreiten, und das war´s weil kein Nachweis geführt werden kann. So lange Du Deinen Onkel nicht davon überzeugen kannst daß er über den Tisch gezogen wurde bzw. gezogen werden soll und er von selber mit der ABH spricht läßt du besser die Finger davon. Ich jedenfalls wäre stinkesauer auf meine Nichte wenn sie mich hinterrücks anschwärzte. Vielleicht ist die Sache ja auch mit Deinem Onkel abgesprochen, soll auch schon vorgekommen sein....
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eishennig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #21 - 26.07.2005 um 13:01:31
 
Hallo aiche,

ich finde es völlig normal und verständlich, daß Du Dich im Wissen, daß Dein Onkel belogen und betrogen werden soll und Du die Möglichkeit hast das zu verhindern, nicht einfach entspannt zurücklehnst und dabei zuschaust wie das passiert!!

Das Beste wäre, ihm direkt Deine Informationen zu geben. Oder kannst Du sie ihm anonym zuschicken?

Ansonsten wäre ein Brief mit der Scheidungskopie an die ABH und Botschaft sinnvoll, im jetzigen Stadium besser noch als an das Standesamt. Du solltest Dir nur darüber im Klaren sein - Du schriebst etwas von "nicht harmlos" - daß Dein Onkel das Recht auf Akteneinsicht hat, während Du den Brief schreibst.

Zitat:
Mit einer anonymen Anzeige bei der ABH oder Botschaft wirst Du nichts erreichen. Man wird den Onkel und seine Frau vorladen, befragen, beide werden alles empört abstreiten, und das war´s weil kein Nachweis geführt werden kann.
Wieso, es gibt doch die Scheidungskopie. Und die Ehefrau hat, wenn sie sich bei der Botschaft als ledig statt geschieden angegeben hat, nachweislich falsche Angaben gemacht (§ 95 Abs. 2, Nr. 2 AufenthG).

Viel Glück!
eishennig
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lennart
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
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Antwort #22 - 26.07.2005 um 20:27:22
 
hallo thread, der vorwurf der doppelehe kann ja wohl bei vorliegender scheidungs"urkunde"
nicht ziehen-also deswegen würde ich die welt nicht verrückt machen.

zu dem merkmal "ledig" muß man wissen, daß in anderen staaten als in deutschland der begriff l"nicht verheiratet" nicht so auseinanderdividiert wird wie bei uns in ledig, geschieden oder verwitwet....
ich denke, daß die frau keine falschen angaben gemacht hat , vielleicht hat der übersetzer etwas seiner phantasie freien lauf gelassen....

vielen dank an brickbat für die realistische einschätzung der lage.

wenn aiche wirklich so viel daran liegt , empfundene ungerechtigkeiten zu bekämpfen, sollte sie vielleicht in den polizeidienst eintreten oder eine privatdetektivin werden.

gruß -lennart-
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lennart
 
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #23 - 26.07.2005 um 21:02:07
 
Zitat:
wenn aiche wirklich so viel daran liegt , empfundene ungerechtigkeiten zu bekämpfen, sollte sie vielleicht in den polizeidienst eintreten oder eine privatdetektivin werden.

Ich bitte darum, solche persönlichen "Wertungen" hier zu unterlassen
und ggf. aus Messageebene zu verlagern und sich auf Sachaussagen zu
beschränken.

Danke
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #24 - 27.07.2005 um 07:33:30
 
Zitat:
der vorwurf der doppelehe kann ja wohl bei vorliegender scheidungs"urkunde" 
nicht ziehen-also deswegen würde ich die welt nicht verrückt machen. 


Hallo lennart,

zumindest strafrechtlich liegt zunächst mal dieser Verdacht nahe, was daraus wird ist eine andere Frage. Und im Falle der Nichtanerkennung der Scheidung würde ich zumindest ein Verfahren nach den §§ 1313 BGB einleiten wollen.

Jede Scheidung im Ausland bedarf zu ihrer Geltendmachung der Anerkennung nach Art. 7 FamRÄndG, daran ändert auch die nichtdeutsche Staatsangehörigkeit nichts.

Und btw, wenn wir schon bei unterschiedlichen Begriffsdefinitionen sind:

Nicht alles wofür eine Scheidungsurkunde ausgestellt wurde, entspricht in seinen Rechtswirkungen denen einer tatsächlichen Eheauflösung nach deutschem Recht, oder.?

Will damit sagen dass ich mir aus der Ferne nicht erlauben will, das in irgendeiner Form zu werten, was da als Urkunde vorliegt. Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd



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ronbonchauvi58  
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