Nun ja, warten wir erst einmal das Heiratsvisum ab, dann die Hochzeit, dann der Weg zur AB. Natürlich wollen wir, das meine Zukünftige versichert ist, aber eins nach dem andern... Vielleicht hilft ein dezenter Hinweis auf §28 ja schon aus...
Kleine Anekdote am Rande: Derselbe Bearbeiter mit der Aussage "KV ist Pflicht" meinte auf meine Nachfrage, ich sollte auf die
VE bei der Angabe des Datums schreiben "ab Tage der Einreise" bis "Tag der Eheschließung". Also ab zur VE-Abteilung, Antrag ausgefüllt, dann der lapidarische Hinweis: "Das machen wir so nicht!" Ich: "Rufen Sie Herrn XXX an, der hat's mir so vor fünf Minuten gesagt." Antwort: "Kann ich gerne anrufen - ändert aber nix. Das machen wir so nicht!". Zum Glück war die gute Dame aber sehr freundlich und schlug eine Gültigkeit von sechs Monaten ab Tag der Einreise vor, was sie dann auch eintrug...
Soviel zu dem alten Wort "linke Hand, rechte Hand"... [beifall=beifall.gif] Bin gespannt, wie das alles so weitergeht. Nur: Heiraten wollen wir unbedingt, egal, was den Behörden, der Deutschen Botschaft noch so alles einfällt (oder entfällt???)
Nachdem unser geplanter und gebuchter Italienurlaub wegen des in der letzten Woche abgelehnten Touri-Visums geplatzt ist, machen wir nun Urlaub in Kroatien - da muss sie kein Visum vorlegen, ich auch nicht...
Elmar