Moin Lennart,
ich bin wohl insgesamt ein Hardliner was solche "butterweichen Lösungen" angeht, aber gerade im Hinblick auf die Angleichung eher ein Realist geworden.
Mir liegt diese deswegen am Herzen, weil ich die vielfältigen
de-facto-Angleichungen durch die Nicht-Personenstandsbehörden irgendwie in geordnete Bahnen lenken will.
Dabei meine ich den Mitarbeiter in einer ABH, oder in einer Zulassungsstelle/ Führerscheinstelle, den Polizisten auf der Strasse, den Bankmitarbeiter und und und..
Ich behaupte:
Kaum einer von den Vorgenannten kann mit den Begriffen Eigennamen oder Namenszusatz oder Zwischenname oder Geschlechtszusatz etc, überhaupt was anfangen.
Da sind selbst Standesbeamte in ihrer Mehrzahl hoffnungslos überfordert.
ronny hofft, dass der thread jetzt damit nicht ebenfalls überfordert wird
Was ist das Resultat der Unkenntnis:
In jedem Register wird von den berühmten "Besonderheiten ausländischen Namensrechts" das genommen, was der Betroffene gerne als Vorname oder Familienname eingetragen haben möchte (oder glaubst Du die Familie Singh ist in Indien so zahlreich wie hier in Deutschland Menschen mit diesem "Familiennamen" rumlaufen
) oder was der Eintragende darunter verstehen will.
Jetzt ist unser gesamtes Identifikationssystem innerhalb des öffentlichen Lebens (leider) nunmal auf dem Namen als Merkmal aufgebaut.
Folge:
In dem einen Register heißt der Betroffene so, im anderen so, im dritten wieder anders.
Meine Zielvorstellung ist die , dass
eine Behörde verbindlich festlegt, wie die Eintragung für den deutschen Rechtsbereich auszusehen hat. Und damit dem Wildwuchs eine Grenze aufzeigt. Und da fällt mir immer wieder nur das Standesamt ein
, weil:
Lieber kontrolliert und einigermaßen begrenzt die Angleichung benutzen als zig Alias-Identitäten etc. hinzunehmen.
Zitat:Diesem personenkreis ist es m.e. zuzumuten, von der möglichkeit der nichtbestimmung eines ehenamens gebrauch zu machen (§ 1355 bgb) und diese erklärung später -nach einbürgerung und öffentl.-rechtl. namensänderung- nachzuholen.
Das ist etwas wo ich Dir nicht zustimmen kann, weil es dem Deutschen die Möglichkeit nimmt, einen Ehenamen zu bestimmen. Ich halte diese Beschränkung für verfassungswidrig.
Zitat:noch´n nachtrag:
für mich persönlich paßt die "angleichungserklärung" in die selbe schublade, wie die neue form der geburtsbeurkundung mit "die beurkundungsdaten beruhen auf eigenen angaben des/der beteiligten...."
Da stimme ich Dir voll zu, mit den og Einschränkungen. Meine Meinung zu der, Tilly nannte sie "Luschi-Lösung" , habe ich hoffentlich in dem Thread zum Standesamt I Berlin deutlich gemacht. :paletti
Viele Grüße
Ronny
Und sorry an den thread wegen des teilweise offtopic