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Die Sache mit dem Namen... (Gelesen: 5.919 mal)
buntbuntbunt
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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29.06.2005 um 17:45:58
 
Hallo ihr lieben alle,
Smiley
also ich hätte da mal eine kleine Frage was das Namensrecht angeht. Wir sind nun seit 1,5 Jahren verheiratet und ich konnte mich zum Zeitpunkt unserer Eheschließung einfach nicht entscheiden, ob ich nun seinen Namen möchte, einen Doppelnamen oder einfach meinen behalte - somit entschloss ich mich, meinen Namen zunächst zu behalten, bis ich mir sicher bin, welcher mir am besten gefallen würde.
Nun weiß ich ( [beifall=beifall.gif]), dass ich gerne einen Doppelnamen hätte und würde gern von euch wissen, welche Unterlagen wir fürs Standesamt brauchen und was es kostet. Könnten wir evtl. auch Übersetzung gewisser Dokumente wie u.a. Geburtsurkunde brauchen oder nicht? Und wie lange dauert dann eine Änderung? Und wenn der Name nun geändert ist, darf ich dann noch mit meinem Reisepass herumreisen, bzgl. Unterschied Flugticket/Pass oder Pass/Visum??
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 29.06.2005 um 18:18:11
 
Hallo ,

sorry dass ich die Frage mit Gegenfragen beantworte:

Deine und die Staatsangehörigkeit Deines Ehepartners ?

Wo geheiratet ?

Existiert ein FamBuch beim Standesamt ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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buntbuntbunt
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 29.06.2005 um 20:16:14
 
Hallo Ronny,
also, meine Staatsangehörigkeit ist deutsch, mein Mann ist Kameruner. Geheiratet haben wir - Vorurteile hin oder her - in Dänemark. Ein Familienbuch haben wir nicht, da uns der Beamte im Standesamt damals sagte, es würde sowieso im nächsten Jahr (also diesem Jahr) abgeschafft.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 29.06.2005 um 22:19:56
 
Zitat:
Vorurteile hin oder her


Zitat:
es würde sowieso im nächsten Jahr (also diesem Jahr) abgeschafft.


V
Hallo,

Vorurteile habe ich ned gegen DK-Eheschließungen, aber das ist ein anderes Thema  grin

Das einzige Vorurteil, was ich sehe ist das Wunschdenken eines faulen Menschen  grin grin

Der Standesbeamte hat sich offenkundig mit seiner Prognose am Wunsch, kein Fam.Buch anlegen zu müssen, orientiert.

Ich glaube dass ihm da die evtl. vorgezogene Bundestagswahl einen Strich durch machen wird.

Zu Deinem Fall

Zwei Möglichkeiten:

FamBuch beantragen, nach Anlegung Rechtswahl nach Art. 10 EGBGB ins deutsche Recht und Erklärung nach § 1355 BB, da sind alle Wünsche offen. Dafür wäre der Heimatstandesbeamte zuständig. Gesetze zum Nachlesen oben bei den Links (dejure.org).

Oder bei Verzicht aufs FamBuch, (aber warum verzichten wollen Zwinkernd ) , auch die selben Erklärungen beim Heimatstandesbeamten beurkunden lassen und ab damit zum Standesamt I in Berlin. Bescheinigung von da folgt irgendwann.

Pass und Personalausweis Deinerseits müssen  geändert werden, wenn sich der Name ändert. Bei Kamerun weiß ich es leider nicht, frag bitte mal bei der Botschaft nach.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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lennart
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
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Antwort #4 - 30.06.2005 um 07:55:36
 
hallo ronny, bei der kamerunischen botschaft braucht sie nicht zu fragen,weil sie ja deutsche ist und sich der name des kamerunischen mannes durch den doppelnamen der frau nicht ändert - ansonsten : gut beschrieben
gruß -lennart-
ps: da hat sich wohl ein kollege etwas verrechnet mit seinem wunschdenken. vielleicht sollten die beiden jetzt erst recht den antrag auf anlegung fam.buch stellen, da sie dann wesentlich schneller den nachweis f.d. namensänderung bekommen als aus der bundeshauptstadt...
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lennart
 
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Antwort #5 - 30.06.2005 um 08:12:48
 
Zitat:
ps: da hat sich wohl ein kollege etwas verrechnet mit seinem wunschdenken. vielleicht sollten die beiden jetzt erst recht den antrag auf anlegung fam.buch stellen, da sie dann wesentlich schneller den nachweis f.d. namensänderung bekommen als aus der bundeshauptstadt...


Hallo lennart,

sehe ich genauso.  Daumen hoch

Aber er wird nicht der Einzige gewesen sein, der gehofft hat, im Gegensatz zu den Tourismus-Standesbeamten die gezittert haben, dass Ihre Massenfälle wieder zum Heiratseintrag zurückkommen würden  cry:

Unser Referent beim IM hat im Mai bei der Landesfachtagung auf meine Frage nach dem Stand der landesrechtlichen Vorbereitungen  sinngemäß geantwortet:

Sie sind doch auch kein Neuling mehr, denken Sie an 1995. Wenn NRW kippt, packe ich den Entwurf für die landesrechtlichen  erstmal nicht an. Bis jetzt hab ich noch nichts gemacht, nachdem 1995 die Arbeit für die Tonne war lachen.

Ich hatte seinerzeit auch viel Arbeit mit der Stellungnahme zum Vorentwurf 1995 und hab mir diesmal alle Kommentare geschenkt  Zwinkernd

Zitat:
bei der kamerunischen botschaft braucht sie nicht zu fragen,weil sie ja deutsche ist und sich der name des kamerunischen mannes durch den doppelnamen der frau nicht ändert - ansonsten : gut beschrieben  


Danke, das mit der Botschaft galt nur für den Fall, dass der Mann einen Doppelnamen will, hätte es erwähnen können. Zwinkernd

Grüße
Ronny  Zwinkernd
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 30.06.2005 um 09:16:06
 
Hallo ihr,
na danke für die Information! :paletti Also brauchen wir nun keine Übersetzten Urkunden (ich meine die Geburtsurkunde)?? ???
Das mit dem Familienbuch ist ja schon eine Sache - also da werden wir aber gleich nächste Woche gehen und den Beamten mit Arbeit ärgern, sowas, ich dachte, es gibt inzwischen schon gar keines mehr und dann hat der das nur gesagt weil....

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ronny
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Antwort #7 - 30.06.2005 um 09:30:24
 
Zitat:
Also brauchen wir nun keine Übersetzten Urkunden


STOP, davon war nicht die Rede.

Selbstverständlich wirst Du bei der Anlegung des Familienbuches die Geburtsurkunde vorlegen müssen, ggf. auch beim Standesamt I in Berlin. Und evtl. steht auch die inhaltliche Überprüfung (s. FAQ) an, weil Kamerun ein Problemstaat ist.

Zitat:
und dann hat der das nur gesagt weil....


Hey, sag ihm das aber nicht so, das ist nur eine Vermutung. Es war mal im Gespräch, dass es wegfällt. Und der entsprechende Referentenentwurf des Gesetzes liegt auch schon vor, aber.....

Lennart und ich haben uns nur darüber amüsiert, dass das jetzt in unserer Erlebniszeit mindestens das zweite Mal ist, dass eine Reform des Personenstandsgesetzes wegen einer evtl. Bundestagswahl nicht durchkommt.  :vogel3

Das Gesetzgebungsverfahren sieht das halt so vor, dass Entwürfe die in der alten Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet werden können (wegen der vorgezogenen Wahl, falls Schröder das Mißtrauensvotum verliert, sieht es so aus) , in der neuen neu eingebracht werden müssen.
Und weil die Politik unsere Sachgebiete nicht als vorrangig ansieht, hat sie zunächst wieder alle Zeit der Welt  :gähn: und gegen Ende der Periode merkt sie , dass es knapp wird  cry: . Aber dann steht sie sich wieder selbst im Weg  lachen

Grüße
Ronny Zwinkernd
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