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Endlich soweit (Gelesen: 7.476 mal)
softimus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Die Lösung der Frage
Antwort #15 - 13.07.2005 um 09:05:30
 
war ich gestern 200 km zur Bezirksregierung gefahren. Dort wurde, wie einer von euch sagt, auf der Rückseite eine Berichtigung angebracht:

     Der Geburtsort lautet richtig: XXXXX


     Unterschrift      Prägsiegel

     Ltd. Regierungsdirektor


     Ende des Story


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Ralf
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Endlich soweit
Antwort #16 - 13.07.2005 um 09:07:37
 
Na siehste, so löst sich so manches Problem in Luft auf.  Zwinkernd  :paletti


:haken
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softimus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Antrag auf Paß bzw. PA
Antwort #17 - 13.07.2005 um 15:59:09
 
war gestern in der Stadt. interessantweise ist der neue Paß mit BIO-Daten noch nicht verfügbar. Sonst hätte ich satt fast 100€ zahlen müssen.

wann kommt es überhaupt? ich möchte nicht daß ich in 3 monaten noch mal beantragen muß.
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Ralf
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Endlich soweit
Antwort #18 - 13.07.2005 um 16:05:33
 
Keine Ahnung, wann die neuen Pässe kommen, aber auf jeden Fall werden die alten dann weiterhin gültig sein. Niemand muss also gleich neue Pässe beantragen, wenn die kommen.
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softimus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag welche länder braucht man mit d. Paß kein visum
Antwort #19 - 15.07.2005 um 11:01:02
 
Die Antworten wurden zu einem neuen Thema verschoben (Klick hier..)

Verschoben von: Ralf.


[edited]Verschoben, da dies mit dem Thema Einbürgerung nichts zu tun hat.[/edited]
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« Zuletzt geändert: 15.07.2005 um 12:10:28 von Ralf »  
 
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softimus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Darf die D-StAg entzogen werden?
Antwort #20 - 18.07.2005 um 09:36:42
 
Hab mal in einem Forum gelesen, daß alle eingebürgete einfach nach Laune und Lust der wirtschaftlichen Situation wieder (unter Zwang) ausgebürgert werden können. Ist es korrekt?
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Ralf
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Antwort #21 - 18.07.2005 um 10:33:37
 
Zitat:
Hab mal in einem Forum gelesen, ....

Was war denn das für ein Forum? Das ist ganz sicher nicht korrekt. Dazu sagt das Grundgesetz in Artikel 16:

Zitat:
(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.


Ein Entzug ist danach unzulässig. Verlustgründe siehe § 17 StAG.

Darüber hinaus ist es lediglich zulässig, eine Einbürgerung zu widerrufen, die rechtswidrig erfolgt ist, weil der Betroffene sie sich zum Beispiel durch falsche Angaben oder falsche Urkunden erschlichen hat.
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