Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Endlich soweit (Gelesen: 7.478 mal)
softimus
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 76

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Endlich soweit
07.07.2005 um 09:15:37
 
Sehr geehrter Herr  XXX 



absprachegemäß teilen wir Ihnen vorab bereits per E-Mail mit, dass Termin für Ihre Einbürgerung bestimmt wurde auf



Montag, den 11.07.2005, 15.00 Uhr, Zi. E 04.



Die Vorladung mit Bekanntgabe des vg. Termins geht heute in die Post und wird Ihnen voraussichtlich bereits morgen, den 07.07.2005, in  xxx zugestellt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Endlich soweit
Antwort #1 - 07.07.2005 um 09:44:21
 
:paletti
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
softimus
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 76

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Endlich soweit (noch eine Frage)
Antwort #2 - 07.07.2005 um 10:32:39
 
darf meine Frau sofort eine neue AE mit "Erwerbstätigkeit erlaubt" beantragen?

Sie hat immer noch die alte AE als Ehegatten eines GC'lers

Fürs Kind hab keine Zeit gehabt, einen Antrag zu stellen.

Aber ist es möglich, daß meine Frau bald ihren EB-Antrag stellt und zwar mit Kind?

Wird es Problem für sie, da sie zu Hause das Kind betreut?


Bitte um Rat und Tat

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Endlich soweit
Antwort #3 - 07.07.2005 um 10:39:57
 
Hallo!

Nach deiner Einbürgerung ist deine Frau die Ehefrau eines Deutschen und kann natürlich die entsprechenden Rechte in Anspruch nehmen.

Wann deine Frau die Einbürgerung beantragen kann, hängt davon ab, wie lange sie sich schon in Deutschland aufhält. Nach § 10 StAG sind 8 Jahre erforderlich. Nach § 9 StAG ginge es 2 Jahre nach deiner Einbürgerung (dazu sind 2 Jahre Ehe mit einem Deutschen sowie 3 Jahre Aufenthalt erforderlich).

Sie kann natürlich auch als Hausfrau eingebürgert werden, es reicht aus, dass der Lebensunterhalt durch den Ehepartner bestritten wird.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
softimus
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 76

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Endlich soweit
Antwort #4 - 07.07.2005 um 11:41:42
 
sie ist seit 6 Jahren hier und davon knapp 5 Jahre (bis März nächsten Jahres) mit AE für GC.

Reicht das für eine Anspruch-EB oder doch Ermessens-EB?

Merci
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Endlich soweit
Antwort #5 - 07.07.2005 um 11:54:25
 
Wie ich schon sagte: Für die Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG sind 8 Jahre erforderlich, mit Bescheinigung über erfolgreichen Integrationskurs 7 Jahre.

Ich frage mich allerdings noch immer, warum für Frau und Kind nicht die Miteinbürgerung beantragt wurde, nach deiner Einbürgerung ist es dazu zu spät.  öhm

Da deine Frau auch nach § 9 erst in 2 Jahren eingebürgert werden kann und sie bis dahin einen Anspruch nach § 10 hat, wird die Einbürgerung wohl auf diese Rechtsgrundlage hinaus laufen. Neben der Aufenthaltsdauer gibt es aber weitere Voraussetzungen.
Euer Kind kann dann auf jeden Fall mit deiner Frau miteingebürgert werden.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
softimus
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 76

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Urkunde erhalten
Antwort #6 - 12.07.2005 um 10:18:39
 
war gestern auf dem feierlichen empfang der urkunde.

es hat in der tat nur 6 m gedauert, was die mitarbeiter von der kreisverwaltung als schnell bewerteten, weil es in bayern i.d.R. immer etwa länger braucht.

leider haben sie in meiner urkunde einen fehler gemacht, nämlich meinen geburtsort, den die boschaft bei ausstellung der geburtsurkunde falschlicherweise angab. aber ich hab's einfach so hingenommen, weil die EB-urkunde sonst wegen korrektur wieder zurück an die regierung gehen muß
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Urkunde erhalten
Antwort #7 - 12.07.2005 um 10:25:20
 
Glückwunsch!

Zitat:
weil die EB-urkunde sonst wegen korrektur wieder zurück an die regierung gehen muß


Das macht gar nichts, denn sie ist ja bereits ausgehändigt und damit wirksam. Du kannst sie also problemlos zwecks Korrektur einsenden. Die Korrektur sollte auch erfolgen, bevor du deutsche Personalpapiere beantragst.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
softimus
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 76

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Endlich soweit
Antwort #8 - 12.07.2005 um 10:55:45
 
hallo ralf,

    das problem ist daß ich mich heute ummelden werde. kann ich die urkunde einfach am neuen wohnort einsenden und korrigieren lassen?

    es geht nur um meinem geburtsort.

    es ist vielleicht schwer für die deutschen vorzustellen. bei uns ist normalerweise der abstammungsort des vaters bei der ausstellung des personalausweises mit anzugeben. da mein vater nicht aus dem ort, wo ich geboren war, stammt, hat die boschaft seinen geburtsort in meiner heiratsurkunde genommen.

     dummerweise hat die kreiswaltung beim antrag nur in diese urkunde reingekuckt statt in meinem bisherigen paß, in dem der richtige geburtsort steht.

     jetzt besteht ein konflikt. einerseits steht in meinem beherigen paß der richtige geburtsort, anderseits steht in der heiratsurkunde ist mein geburtsurkunde der meines vaters.

   wie kann ich das lösen? solange meine urkunde wegen korrektur bei der regierung liegt, kann ich auch keinen neuen Paß beantragen.

   

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Endlich soweit
Antwort #9 - 12.07.2005 um 10:59:04
 
Zitat:
Du kannst sie also problemlos zwecks Korrektur einsenden.


Also in Hessen zumindest werden Einbürgerungsurkunden nach der Aushändigung nicht mehr korrigiert.
Verbietet eigentlich auch die StAUrkVwV weil keine Zusätze angebracht werden dürfen.  öhm

Die Urkunde hätte vor der Aushändigung neu ausgestellt werden müssen.

Aber das Ganze läßt sich ja retten durch einen neu ausgestellten Staatsangehörigkeitsausweis (gegen Gebühr) mit den richtigen Daten.

Und Softimus :

Glückwunsch zum Eerwerb der deutschen Staatsangehörigkeit  [beifall=beifall.gif]

Freibier für alle ??  grin

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Endlich soweit
Antwort #10 - 12.07.2005 um 11:16:40
 
Zitat:
Verbietet eigentlich auch die StAUrkVwV weil keine Zusätze angebracht werden dürfen.  öhm


Ist eine Berichtigung ein Zusatz? Ich meine, es ist ganz einfach ein Fall des § 42 Verwaltungsverfahrensgesetz:
Zitat:
§ 42:
Die Behörde kann Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten in einem Verwaltungsakt jederzeit berichtigen. Bei berechtigtem Interesse des Beteiligten ist zu berichtigen. Die Behörde ist berechtigt, die Vorlage des Dokuments zu verlangen, das berichtigt werden soll.

Eigentlich kann dies aber nur durch die bisher zuständige Behörde erfolgen, weil dort der Fehler passiert ist und die Unterlagen dort liegen.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Endlich soweit
Antwort #11 - 12.07.2005 um 11:26:36
 
Zitat:
Ich meine, es ist ganz einfach ein Fall des § 42 Verwaltungsverfahrensgesetz:


Ist es auch,

aber wie willst Du die Urkunde denn berichtigen?

Ginge ja nur mit dem Zusatz: das ... wird ... berichtigt. Und das ist dann wieder ausgeschlossen, weil ein Zusatz nicht angebracht werden kann. öhm

Du müßtest sie ja neu ausstellen, aber zurückdatieren und das auch mit dem Aushändigungsvermerk. Und dann sind wir bei ... :richter

Deswegen habe ich früher die Urkunde nicht ausgehändigt und zur Neuausstelung zurückgegeben.

Das geht aber jetzt bei Softimus nicht mehr weil der Aushändigungsvermerk schon drauf ist. Eine Rückdatierung der Urkunde wäre nahe an der Falschbeurkundung.  öhm

Grüße
Ronny Zwinkernd

Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Endlich soweit
Antwort #12 - 12.07.2005 um 11:39:11
 
Zitat:
früher die Urkunde nicht ausgehändigt und zur Neuausstellung zurückgegeben.


Logisch, so sollte es ja auch sein. Aber manchmal fallen Schreibfehler halt erst nach der Aushändigung auf, so wie hier. Dann muss m.E. berichtigt werden, so wie es in § 42 VwVerfG vorgesehen ist. M.E. ist dies auch kein Zusatz, der unter StAUrkVwV fällt. Dort sind m.E. solche Zusätze gemeint, die das Wesen der Staatsangehörigkeitsurkunde verändern würden, z.B. irgendwelche Einschränkungen, Bedingungen oder Auflagen.

Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
stilo03
Experte
****
Offline


Leben und leben lassen!


Beiträge: 35
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Endlich soweit
Antwort #13 - 12.07.2005 um 14:07:01
 
Hallo zusammen,

Buchstaben- und Zahlendreher passieren - leider -. In diesen Fällen wird auf der Rückseite der Einbürgerungsurkunde ein Berichtigungsvermerk: "Das Geburtsdatum lautet richtig: 00.00.0000." oder "Der Geburtsort lautet richtig: xxxxxxxxx." mit Datum, Unterschrift, Siegel usw. angebracht.
Diese Berichtigungsvermerke sind keine verbotenen Zusätze.

mfg
stilo03
Zum Seitenanfang
  

mfg&&stilo03
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Endlich soweit
Antwort #14 - 12.07.2005 um 14:12:18
 
Zitat:
Diese Berichtigungsvermerke sind keine verbotenen Zusätze.


Zitat:
Dort sind m.E. solche Zusätze gemeint, die das Wesen der Staatsangehörigkeitsurkunde verändern würden, z.B. irgendwelche Einschränkungen, Bedingungen oder Auflagen.


Mag beides richtig sein, ich hab nur die Praxis in Hessen bis vor drei Jahren wiedergegeben.
Wie es heute gehandhabt wird, kann ich ned mit Sicherheit sagen  ???

Vielleicht verirrt sich ja doch noch mal einer der aktuellen Deutschmacher aus HE hierher?

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema