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Beibehaltungsgenehmigung (Gelesen: 2.075 mal)
lacrima
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06.07.2005 um 10:46:07
 
Hallo in die Runde,
Ich hätte mal eine Frage im Zusammenhang mit diesem Thema. (Doppelte Staatsbürgerschaft)

Ich habe gelesen, falls jemand als deutscher sich entscheidet z.B. in Kanada oder in den USA zu leben und die Staatsangehörigkeit dieses Landes anzunehmen, gibt es die Möglichkeit auch die deutsche zu behalten. Wie so denn für die im Inlandlebende "deutsche" so viel Druck jetzt ?
http://www.ottawa.diplo.de/de/04/Staatsangeh_C3_B6rigkeit/Seite__Staatsangeh_C3_...

Falls ein eingebürgter Deutsche türkischer Stammung sich entscheidet in Kanada/der Türkei zu leben und dessen Staatsangehörigkeit anzunehmen, gibt es denn für diese Person auch die Möglichkeit, deutsche Staatsbürgerschaft zu behalten ?
Ich bin total Verwirrt, habe das Gefühl, dass es in den Gesetzen ein bisschen Diskriminierung herrscht.

Gruss,

Lacrima
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Ralf
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Antwort #1 - 06.07.2005 um 11:04:43
 
Hallo!

Ich habe daraus mal ein neues Thema gemacht, da es nicht unbedingt zu dem anderen Thread passt.

Der § 25 StAG gilt ausnahmslos für alle, die eine fremde Staatsangehörigkeit erweben, gleichgültig ob diese im In- oder Ausland leben, und auch, welche Staatsangehörigkeit erworben wird.

Ebenso gilt die Regelung mit der Beibehaltungsgenehmigung für alle Deutschen. Das Problem ist ja, dass die hier lebenden eingebürgerten ehemaligen türkischen Staatsangehörigen diese Beibehaltungegenehmigung eben nicht beantragt (und bekommen) haben, bevor sie die türkische StA wiedererworben haben.

Dazu muss allerdings gesagt werden, dass auf diese Beibehaltungsgenehmigung kein Anspruch besteht, dies ist immer eine Ermessensentscheidung der Behörde. Es hängt auch sehr davon ab, welche fremde Staatsangehörigkeit erworben werden soll. Eine große Rolle spielen dabei auch die Bindungen an Deutschland.
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lacrima
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Antwort #2 - 06.07.2005 um 12:36:02
 
Danke Ralf,
Ich dachte, dass dieses Thema auch zu anderem Thread passen würde aber ein neues Thread ist auch gut  :paletti
Zitat:
Dazu muss allerdings gesagt werden, dass auf diese Beibehaltungsgenehmigung kein Anspruch besteht, dies ist immer eine Ermessensentscheidung der Behörde. Es hängt auch sehr davon ab, welche fremde Staatsangehörigkeit erworben werden soll. Eine große Rolle spielen dabei auch die Bindungen an Deutschland.


Ich glaube genau dort das Problem liegen kann. m. E. wo eine Ermessensentscheidung gibt, da kann man von einer möglichen Diskiriminierung ausgehen.
Ich glaube, es wäre besser wenn es im Gesetz festgeschrieben wäre, wie/wann man die deutsche Staatsbürgerschaft beibehalten darf/kann.

Gruss,

Lacrima
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Ralf
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Antwort #3 - 06.07.2005 um 12:45:07
 
Zitat:
Ich glaube genau dort das Problem liegen kann. m. E. wo eine Ermessensentscheidung gibt, da kann man von einer möglichen Diskiriminierung ausgehen.

Wie kommst du den da drauf? Man darf Ermessen nicht mit Willkür oder ähnlichem verwechseln

Zitat:
Ich glaube, es wäre besser wenn es im Gesetz festgeschrieben wäre, wie/wann man die deutsche Staatsbürgerschaft beibehalten darf/kann.

Das steht doch im Gesetz. Und nähere Ausführungen, wann eine Beibehaltungsgenehmigung erteilt werden kann, findet mal in den
Verwaltungsvorschriften
unter Ziffer. 25.2.

Man muss halt berücksichtigen, dass der Grundsatz lautet: Mehrstaatigkeit ist zu vermeiden, alles andere sind Ausnahmen. Die Ausnahmen sollen ja nicht zur Regel werden.
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ronny
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Antwort #4 - 06.07.2005 um 12:49:56
 
Zitat:
Ich glaube genau dort das Problem liegen kann. m. E. wo eine Ermessensentscheidung gibt, da kann man von einer möglichen Diskiriminierung ausgehen


Hallo Lacrima,

sicher alle Beteiligten würden sich wünschen glasklare (schwarz/weiß) Regelungen zu haben. Nur das Leben hält so viele unvorhersehbare Sachverhalte bereit, die in einem Gesetz gar nicht alle geregelt werden können.

Und die Richtlinien zur Ermessensausübung (z.B. die Verwaltungsvorschriften zum StAG) verhindern eigentlich die Diskriminierung. Denn die Verwaltung ist an diese Richtlinien gebunden und damit ist die Praxis vorhersehbar.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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