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eheliche Lebensgemeinschaft (Gelesen: 1.238 mal)
wlan
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Beiträge: 35

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag eheliche Lebensgemeinschaft
06.07.2005 um 11:47:13
 
Hallo Leute! Ich habe nun ein neues Problem:

Meine Frau und ich haben gemeinsam 5 Jahre zusammengewohnt. Vor kurzem müssen wir wegen meiner neuen Tätigkeit getrennt wohnen, aber nur für ca. ein Jahr, weil sie in einem Jahr die Doktorarbeit abschliesssen wird und die Uni verlassen muss.

Meine Frau möchte einen Antrag als Miteinbürgerin stellen. Die Sachbearbeiterin meinte auch, dass ist einfacher und effizienter wenn wir beide Anträge auf einmal stellen. Die Behörde braucht jedoch den Nachweis, dass eine "eheliche Lebensgemeinschaft" besteht. Nach momentaner Situation kann unsere Beziehung nur als "Begegnungsgemeinschaft" anerkannt werden, wurde mir so gesagt...

Das nervt mich schon, habe überhaupt keine Ahnung wie ich diese nachweisen soll. Kann jemand mir helfen? Vielen Dank!

Habe was wichtiges vergessen zu schreiben:
1. eine Heiratsurkunde reicht nicht aus.
2. eine gemeinsame Hauptwohnung kann nichts besagen. Die Wohnung muss auch gemeinsam benutzt werden...
3. das grösste Probelm ist: dass wir uns jetzt nur am Wochenende (eigentlich von Donnerstag abend bis Montag morgen) sehen.

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Ralf
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

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Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: eheliche Lebensgemeinschaft
Antwort #1 - 06.07.2005 um 12:26:20
 
Hallo!

Bitte vergleiche zunächst meine Antwort auf
deine andere (ähnliche) Frage
. Ist hier eigentlich dasselbe.
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