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Ledigkeitsbescheinigung (Gelesen: 4.633 mal)
Hasim
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Beiträge: 17
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ledigkeitsbescheinigung
Antwort #15 - 08.07.2005 um 16:18:58
 
Hallo nochmal,
ich habe heute in einem anderen Forum was Interessantes gehört... nämlich das es einem deutsch-irakischen Pärchen möglich war, indem der Iraker vor einem Notar eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat (bezüglich seiner Identität und Ledigkeit).  Bei meiner Nachfrage kam dann die Info, das er ein Einreiseverbot in den Irak hat (und somit Papiere nicht beschaffen kann)....

Jetzt würde ich gerne wissen, ob der Eintrag in der Aufenthaltsbefugnis  "dieser Pass ist gültig für alle Länder ...... ausser Irak " als ein solches Einreiseverbot zu werten ist oder ob es da wieder kleine bürokratische Unterschiede gibt, weil genau das nämlich auch in der Befugnis  meines Freundes steht..
Liebe Grüsse
Hasim
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