anupria
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Liebe Iris,
wir haben ebenfalls in Indien geheiratet, daraufhin allerdings die Familienzusammenführung nach Deutschland beantragt. Deshalb bin ich mir nicht sicher, ob die Anforderungen an die Unterlagen in Eurem Fall die selben sind. Da ihr aber in England leben wollt, könnte es ja durchaus sein, dass die Ehe vor allem dort annerkannt werden muss - wie dieses Verfahren läuft und welche Papiere von deiner Seite verlangt werden, solltest du bei den zuständigen Behörden vor Ort, respektive der Englischen Botschaft in Delhi erfahren.
Es ist sicher ratsam, sich vorab auch bei den zuständigen indischen Behörden zu erkundigen (DC) - wobei die Auskünfte nach meiner Erfahrung nicht immer zuverlässig sind, das kommt darauf an, an wen man gerät. Nun zu deiner Frage: Die indischen Behörden kennen kein Ehefähigkeitszeugnis im deutschen Sinn! Deshalb werden die auch keines von dir verlangen. Hilfreich ist allerdings, eine Meldebescheinigung vorzulegen, auf der auch dein Familienstand vermerkt ist. Zusätzlich hatte ich noch einen Auszug aus dem Familiebuch dabei (international - wird jederzeit vom dt. Standesamt ausgestellt und kann i.d.R.schriftlich bestellt werden über Internet), aus dem ebenfalls hervorging, dass ich nicht verheiratet bin. Das reichte auch der Deutschen Botschaft in Delhi als Nachweis völlig aus. (Ob die Engländer ggf. aber ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis von dir sehen wollen, musst du dort erfragen.) Im Rahmen der Eheschließung in Indien, bzw. der Registrierung der Ehe beim DC. werden von den Ehepartnern und deren Angehörigen (soweit vor Ort) und in unserem Fall auch vom Bürgermeister Eidesstattliche Erklährungen (Affidavit) über den Familienstand abgegeben.
Erkundigt euch unbedingt auch beim DC, ob eine Ehe zwischen euch nach den Hindu Marriage Act anerkannt wird, falls ihr das vorhabt. In manchen Distrikten wird bei einem Ehepartner aus dem christlichen Kulturkreis eine Court-Marrige verlangt, für die 48 Tage vor Eheschließung eine offizielle Bekanntgabe stattfinden muß.
Ich wünsche Euch eine traumhafte Hochzeit und viel Glück! anupria
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