hallo ronny, bei unserem olg braunschweig hat der beigefügte e-mail - schriftwechsel mit dem aa genügt, um in einem fall (bagdad) die befreiung zu erlangen. wenn das aa dem standesbeamten gegenüber bestätigt, daß urkunden nicht beschaffbar sind, warum sollte das olg dann extra dort nochmal anfragen? soviel vertrauen sollte schon sein.
primär ist es aufgabe des standesbeamten, die abwesenheit von ehehindernissen zu prüfen, darum auch die ermittlungen beim aa. das olg sollte dann eigentlich im irakischen recht liegende ehehindernisse abprüfen.
bei den olgs sind jedoch häufig personalfluktuationen festzustellen, da die stellen dort nur eingangsämter geh.d. darstellen. das hat auch zur folge, daß die dortigen koll. z.t. sehr ängstlich sind und lieber mal zu viel als zu wenig fordern, wobei die dann schnell mit dem übermaßverbot zusammenrasseln...
auch die schematische anwendung der olg köln zusammenstellungen ist eigentlich nicht rechtens.die eigentlich auf den einzelfall bezogene prüfung wird dabei so stark vernachlässigt, daß da schon ermessensmangel zu sehen ist.
so auch im persönl. gespräch ein bekannter kommentator des personenstandsrechts mir gegenüber....
aber das ist das grundlegende problem bei der zweigleisigkeit dieses verfahrens.
eine änderung durch eine pstg-reform ist ja wohl auch in weite ferne gerückt!??
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viele grüße -lennart-