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Einbürgerungszusicherung! Was nun? (Gelesen: 2.949 mal)
Wildflower
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Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerungszusicherung! Was nun?
01.07.2005 um 15:44:51
 
Hallo Allerseits,

ich habe letztes jahr in Sept 04 den Einbürg antrag gestellt und habe seit 4 monaten eine Einbürgerungszusicherung. Genau seit 4 Monaten läuft das Verfahren zur Entlassung aus bisherigen Staatsangehörigkeit (wird vorausischtlich in nächsten 2-3 Monaten da sein).Sobald ich den Deutschgen pass habe, beabsichtige ich in EU Ausland (nämlich UK) aus zu wandern. Deswegen folgende Fragen.

Wie gehts weiter nach einreichung der Entlassungsurkunde bei Einbürg-Behörde:

1. Wird die Einbürg-Behörde sämtliche Akten von mir nochmals überprufen lassen? (bei mir hat sich nichts geändert)

2. Wenn Ja, wie lange dauert dieses Verfahren "ungefähr"?

3. Wenn alles "Flott" geht, kriege ich anschliessend eine Einbürgerungs Urkunde.Richtig??

4. Gibt es nach Einbürgerungs Urkunde irgendwelche andere Bürokratien/Formaltitäten oder kann mann einfach den Deutschen Pass beeintragen?

5. Wie lange "ungefähr" dauert die Ausstellung der reisepass (in Berlin, Falls jemand hier weiss)? Ich glaube bald gibts den neuen Biometrischen Pass.

6, Falls die Ausstellung des normales Pass einiges dauern wird, "darf" ich mit einem vorläüfigen reisepass in EU ausland(England) auswandern und dort der normale Pass bei den Deutschen Botschaft beeintragen?

vielen Dank für eure Antworten und ein schönes Wochenende.

Gruss

Wildflower
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eishennig
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Beiträge: 212

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerungszusicherung! Was nun?
Antwort #1 - 01.07.2005 um 16:32:27
 
Hallo Wildflower,

die deutsche Einbürgerung wird nicht gemacht, um Aufenthaltstitel für Grossbritannien zu produzieren, sondern um die hier lebenden Ausländer zu integrieren.

Wer im
Einbürgerungsantrag
  (vgl. Punkt 3.4) wahrheitswidrige Angaben macht, dem droht die
Rücknahme
  der dt. Staatsbürgerschaft, wodurch er u. U. staatenlos wird.

Wenn man nur einen Aufenthaltstitel für GB haben möchte, wäre es vielleicht am sinnvollsten nur einen Aufenthaltstitel in GB zu beantragen...?

Grüsse von
eishennig

PS Wehe jemand verringert meine Popularität in den einstelligen Bereich! Da hängt mein ganzes Selbstbewußtsein dran! Wehe!
8)
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« Zuletzt geändert: 01.07.2005 um 16:42:58 von eishennig »  
 
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 01.07.2005 um 17:02:12
 
Zitat:
PS Wehe jemand verringert meine Popularität in den einstelligen Bereich! Da hängt mein ganzes Selbstbewußtsein dran! Wehe


Damit Dein Selbstbewußtsein nicht darniederliegt, werden wer das mal beobachten  grin

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Ralf
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Beiträge: 8.042

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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #3 - 01.07.2005 um 17:27:26
 
Zitat:
die deutsche Einbürgerung wird nicht gemacht, um Aufenthaltstitel für Grossbritannien zu produzieren, sondern um die hier lebenden Ausländer zu integrieren.


Logisch. Deswegen darf sich ein Deutscher dennoch beliebig in der EU niederlassen, natürlich auch dann, wenn er die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erworben hat.
Eine Auswanderung wird keine Rücknahme der Einbürgerung rechtfertigen.

Zu den Fragen:

Zitat:
1. Wird die Einbürg-Behörde sämtliche Akten von mir nochmals überprufen lassen? (bei mir hat sich nichts geändert)

Deswegen werden die Voraussetzungen ja noch mal überprüft, um festzustellen, ob sich etwas geändert hat.

Zitat:
2. Wenn Ja, wie lange dauert dieses Verfahren "ungefähr"?

Je nach Behörde unterschiedlich.

Zitat:
3. Wenn alles "Flott" geht, kriege ich anschliessend eine Einbürgerungs Urkunde.Richtig??

Richtig, aber auch, wenn es langsam geht. Zwinkernd

Zitat:
4. Gibt es nach Einbürgerungs Urkunde irgendwelche andere Bürokratien/Formaltitäten oder kann mann einfach den Deutschen Pass beeintragen?

Nach der Einbürgerung kann sofort ein Pass und/oder Ausweis beantragt werden.

Zitat:
5. Wie lange "ungefähr" dauert die Ausstellung der reisepass (in Berlin, Falls jemand hier weiss)? Ich glaube bald gibts den neuen Biometrischen Pass.

Für den Pass muss man etwa 4-6 Wochen einkalkulieren.

Zitat:
6, Falls die Ausstellung des normales Pass einiges dauern wird, "darf" ich mit einem vorläüfigen reisepass in EU ausland(England) auswandern und dort der normale Pass bei den Deutschen Botschaft beeintragen?

Auch der vorläufige Reisepass ist zum Reisen gültig. Deutsche, die im Ausland leben, beantragen neue Pässe bei der zuständigen Auslandsvertretung.
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Wildflower
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Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 01.07.2005 um 17:52:52
 
vielen Dank für die Antworten.

ich habe mich vielleicht nicht klar ausgedrückt. Mit Auswanderung meinte ich eine Mittelfristige (ca 5 Jahren) Aufenthalt in England. Da ich in dieser Zeit nebenbei an einer Uni promovieren moechte. Was danach kommt habe ich noch nicht entschieden aber wahrscheinlich komme ich wieder nach DE.
Aber wenn auch nicht dann als Deutscher bürger habe ich recht, innerhalb EU mich frei zu bewegen.

Gruss

WF
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