Zitat:die deutsche Einbürgerung wird nicht gemacht, um Aufenthaltstitel für Grossbritannien zu produzieren, sondern um die hier lebenden Ausländer zu integrieren.
Logisch. Deswegen darf sich ein Deutscher dennoch beliebig in der EU niederlassen, natürlich auch dann, wenn er die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erworben hat.
Eine Auswanderung wird keine Rücknahme der Einbürgerung rechtfertigen.
Zu den Fragen:
Zitat:1. Wird die Einbürg-Behörde sämtliche Akten von mir nochmals überprufen lassen? (bei mir hat sich nichts geändert)
Deswegen werden die Voraussetzungen ja noch mal überprüft, um festzustellen, ob sich etwas geändert hat.
Zitat:2. Wenn Ja, wie lange dauert dieses Verfahren "ungefähr"?
Je nach Behörde unterschiedlich.
Zitat:3. Wenn alles "Flott" geht, kriege ich anschliessend eine Einbürgerungs Urkunde.Richtig??
Richtig, aber auch, wenn es langsam geht.
Zitat:4. Gibt es nach Einbürgerungs Urkunde irgendwelche andere Bürokratien/Formaltitäten oder kann mann einfach den Deutschen Pass beeintragen?
Nach der Einbürgerung kann sofort ein Pass und/oder Ausweis beantragt werden.
Zitat:5. Wie lange "ungefähr" dauert die Ausstellung der reisepass (in Berlin, Falls jemand hier weiss)? Ich glaube bald gibts den neuen Biometrischen Pass.
Für den Pass muss man etwa 4-6 Wochen einkalkulieren.
Zitat:6, Falls die Ausstellung des normales Pass einiges dauern wird, "darf" ich mit einem vorläüfigen reisepass in EU ausland(England) auswandern und dort der normale Pass bei den Deutschen Botschaft beeintragen?
Auch der vorläufige Reisepass ist zum Reisen gültig. Deutsche, die im Ausland leben, beantragen neue Pässe bei der zuständigen Auslandsvertretung.