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Einbürgerung Vs., Wohngeld (Gelesen: 1.677 mal)
Tim-Büktüü
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27.06.2005 um 10:33:10
 
moinsen,

Ich habe den folgendenfall :

Antrag auf Einbürgerung für deutsch-verheirateter , Einkommen ausreichend wenn man eine monatliche hilfe von den Elteren die seit fast 2 jahren permanent gezahlt wird, aber wenn man diesen Einkommen nicht mitberechnet, entsteht ein anspruch auf wohngeld.
Wohngeld behörde hat sofort den wohngeld antrag abgellehnt, weil sie diese hilfe mitberücksichtigt. d.h seitens der wohngeld behörde besteht offiziel kein anspruch auf wohngeld. Die Frage ob der Einbürgernugsantrag eine chance bei der Einbürgernugsbehörde hat. Wird in dem fall eine Prognose erstellt oder wie läuft es?

für eine Antwort würde ich mich freuen.
Grüß.  Daumen hoch
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Ralf
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Antwort #1 - 27.06.2005 um 10:42:22
 
Hallo!

In den Verwaltungsvorschriften heißt es unter Nummer 8.1.1.4 dazu:

Zitat:
Bei Bezug anderer Leistungen, wie Arbeitslosengeld, Erzie-
       hungsgeld, Unterhaltsgeld, Krankengeld, Wohngeld oder Ausbildungsför-
       derung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, ist eine Progno-
       seentscheidung erforderlich, ob der Einbürgerungsbewerber künftig in der
       Lage sein wird, sich ohne Bezug solcher Leistungen aus eigenen Kräften
       zu unterhalten.


Wenn kein Wohngeld bezogen wird, ist demnach auch keine Prognoseentscheidung erforderlich.
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Tim-Büktüü
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 27.06.2005 um 11:05:52
 
hi Ralf,

danke für die rasche Antwort. Ich habe angefangen an meinen Mentalen Fähigkeiten zu zweifeln  grin . Ich dachte die ganze Zeit daß, allein der ANSPRUCH, egal ob man wohngeldbezieht oder nicht,  auf wohngeld den Einbürgerungsantrag in schwirigkeiten bringt.  !!!
aber wenn es so ist dann werden die beiden sich freuen. Sie werden mich aber mit sicherheit als Klugscheisser bezeichnen  grin

schönen Tag noch  Daumen hoch
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Ralf
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Antwort #3 - 27.06.2005 um 11:25:55
 
Auch ein Anspruch liegt ja offensichtlich nicht vor, wenn der Wohngeldantrag abgelehnt wurde.
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