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einbuergerung § 9 (Gelesen: 2.268 mal)
anis
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Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag einbuergerung § 9
25.06.2005 um 12:16:46
 
hallo zusammmen:
ich bin hier in deutschland seit 5 jahren,mit einer deutsche frau verheiratet(2jahre) und wollte den einbuergerungsantrag gemäss par 9 bei der ausländer behörde stellen, nun das problem liegt an 2 eingestellte verfahrens (153 und 170 abs 2 stpo ohne bußgeld),die ich schon 3jahre gehabt habe.
die frage : haben diese verfahrens einfluss auf meinem antrag?und wenn ja was soll ich machen.danke
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 25.06.2005 um 12:23:21
 
Ich habe die Umfrage mal entfernt, da die offensichtlich keinen Sinn machte und eher für
etwas Verwirrung sorgte.

Wirst sicher noch fachliche Antworten erhalten - ist ned meine Baustella  !!!
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anis
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Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 25.06.2005 um 12:44:34
 
hallo fons :wollte dir sagen dass ich neu hier bin deshalb habe ich einen fehler gemacht 
aber  trotzdem Danke für die sehr interessante Antwort,du bist wirklich ein profi
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 25.06.2005 um 12:48:42
 
Zitat:
aber  trotzdem Danke für die sehr interessante Antwort,du bist wirklich ein profi

Öhm, war das jetzt Ironie?

Sorry, aber Einbürgerung ist eben nie mein Sachgebiet gewesen. Aber etwas Geduld,
wirst sicher noch gut bedient werden hier  tippse

Und wegen der Umfrage: kein problem, war ja kein Vorwurf an dich! So etwas passiert
im Eifer des Gefechts schonmal  Zwinkernd
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Blaise
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Si taus vilat einisses
abanet!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 25.06.2005 um 12:49:48
 
Hallo,

ein eingestelltes Verfahren nach § 170 II StPO kann nicht im Einbürgerungsverfahren vorgeworfen werden.

Ist das Verfahren nach § 153 StPO eingestellt wurde, ist als geringfügig anzusehen. D.h. deshalb kann die Einbürgerung nicht abgelehnt werden.

Blaise
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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anis
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Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 25.06.2005 um 12:54:50
 
ich danke dir blaise ,sehr nett von dir mir zu antworten [beifall=beifall.gif]
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