Hallo,
ich brauche mal ein paar Informationen zum Niederlassungserlaubnis-Antrag, bzw. was ist, wenn sich jetzt einige Sachen ändern.
Folgende Situation:
Meine Schwägerin hat vor 2 Monaten ihren Antrag auf Niederlassungserlaubnis gestellt.
Eigentlich ist der auch schon so gut wie bewilligt (der zuständige Sachbearbeiter hat schon sein OK gegeben, muß das nur noch an die anderen zuständigen Behörden schicken zum zustimmen).
Laut
ABH soll es noch ca. 2 Monate dauern, bis sie die Niederlassungserlaubnis hat.
Jetzt zu ihrem/unserem Problem.
Damals hat sie angegeben, das sie in nächster Zeit nicht beabsichtigt eine Person nach D zu holen (Familienzusammenführung).
Jetzt heiratet sie aber Anfang August in Ihrer Heimat.
Aber ihr Mann soll erst nächstes Jahr nach D kommen, da sie dann ihre Ausbildung fertig hat und für den Unterhalt aufkommen kann (ggf. würde auch mein Schwiegervater für sie bürgen). Den Antrag auf Familienzusammenführung würde sie aber schon dieses Jahr stellen
Jetzt zu meinen Fragen!
- Kann sie jetzt Probleme mit der
ABH bekommen?
- Hat sie vielleicht falsche Angaben gemacht, ohne das es ihr bewußt war?
- Welche Konsequenzen könnte das für sie haben?
- Sollte sie besser jetzt schon der
ABH mitteilen, das sie heiraten wird oder reicht es, wenn sie das der
ABH mitteilt, wenn sie die Niederlassungserlaubnis erhält/die Familienzusammenführung beantragt?
- Kann es vielleicht sogar sein, das ihr die Niederlassungserlaubnis doch nicht gewährt wird?