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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Angaben im Niederlassungserlaubnis-Antrag...
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Beitrag begonnen von Mondlicht am 21.06.2005 um 19:45:36

Titel: Angaben im Niederlassungserlaubnis-Antrag...
Beitrag von Mondlicht am 21.06.2005 um 19:45:36
Hallo,

ich brauche mal ein paar Informationen zum Niederlassungserlaubnis-Antrag, bzw. was ist, wenn sich jetzt einige Sachen ändern.

Folgende Situation:

Meine Schwägerin hat vor 2 Monaten ihren Antrag auf Niederlassungserlaubnis gestellt.
Eigentlich ist der auch schon so gut wie bewilligt (der zuständige Sachbearbeiter hat schon sein OK gegeben, muß das nur noch an die anderen zuständigen Behörden schicken zum zustimmen).
Laut ABH soll es noch ca. 2 Monate dauern, bis sie die Niederlassungserlaubnis hat.
Jetzt zu ihrem/unserem Problem.
Damals hat sie angegeben, das sie in nächster Zeit nicht beabsichtigt eine Person nach D zu holen (Familienzusammenführung).
Jetzt heiratet sie aber Anfang August in Ihrer Heimat.
Aber ihr Mann soll erst nächstes Jahr nach D kommen, da sie dann ihre Ausbildung fertig hat und für den Unterhalt aufkommen kann (ggf. würde auch mein Schwiegervater für sie bürgen). Den Antrag auf Familienzusammenführung würde sie aber schon dieses Jahr stellen

Jetzt zu meinen Fragen!

- Kann sie jetzt Probleme mit der ABH bekommen?
- Hat sie vielleicht falsche Angaben gemacht, ohne das es ihr bewußt war?
- Welche Konsequenzen könnte das für sie haben?
- Sollte sie besser jetzt schon der ABH mitteilen, das sie heiraten wird oder reicht es, wenn sie das der ABH mitteilt, wenn sie die Niederlassungserlaubnis erhält/die Familienzusammenführung beantragt?
- Kann es vielleicht sogar sein, das ihr die Niederlassungserlaubnis doch nicht gewährt wird?

Titel: Re: Angaben im Niederlassungserlaubnis-Antrag...
Beitrag von Mick am 22.06.2005 um 01:14:30
Hi,
die Tatsache, dass sie beabsichtigt, bald zu heiraten, darf keine Rolle bei der
Entscheidung spielen. Es geht um das Jetzt bei der Entscheidung, nicht um
zukünftige Familienverhältnisse. Sollte das Einkommen nicht mehr reichen,
wenn der Gatte kommen soll, so kann er ggf. eben nicht kommen. Also warum
sollte man die NE dann davon abhängig machen, ob eine Heirat geplant ist?

Mach Dir keine Sorgen ;)

PS: es gibt auch keine Verpflichtung, geplante Eheschließungen im Zusammen-
hang mit der NE-Beantragung anzugeben. Schon die Frage danach halte ich
für fragwürdig.

Titel: Re: Angaben im Niederlassungserlaubnis-Antrag...
Beitrag von Mondlicht am 22.06.2005 um 13:02:37
[danke=dankeschoen.gif] Mick.

Sie wird jetzt ganz beruhigt nach unten fahren und ihren Verlobten heiraten.

Wie gesagt, er soll sowieso erst hier hoch kommen, wenn sie sich das leisten kann. Und wenn das Geld dann eben doch nicht (immer) reicht, springt mein Schwiegerpapa ein oder einer von uns.

Und die Zusagen für die NE hat meine Schwiegerfamilie ja schon, muß halt noch alles durch den Ämterdschungel.

Meine Schwägerin wird dann nach ihrem (Hochzeits-)Urlaub ihre NE abholen und die FZF beantragen.

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