Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis (Gelesen: 1.668 mal)
timur
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
13.06.2005 um 21:17:32
 
Hallo Freunde,

ich glaube, ihr wird mir auch helfen wollen. Ich habe im Moment riessen Stress. Meine Ausländerbehörde hat meine A-erlaubnis nicht verlängert. Stattdessen eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt, mit der Aussage, dass die Akte noch geprüft werden muss. Bin türkischer Staatsbürger, bin hier 9 Jahre in die Schule gegangen, nur weil ich keine eigene Wohnung habe und immer noch bei meinen Eltern wohne, habe ich bisher sogar keine unbefristete bekommen. Ich hätte Anspruch, weil ich alle Voraussetzungen erfüllt habe. 60 Monate LVA und so. Jetzt wollen sie nicht einmal befristet verlängern, weil ich Arbeitslosenhilfe bekomme. Was soll ich machen kopfhau Ich habe mir die AufG anschaut. Sind Leistungen nachdem zweiten und zwölften SGBuch wirklich ein Hinderniss für die Verlängerung? Einen Rechtsanwalt kann ich mir nicht leisten. Mein Rechtschutz übernimmt keine Ausländerangelegenheiten. Please hilft mir  cry:

Liebe Grüsse an alle
die mir helfen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
Antwort #1 - 17.06.2005 um 08:13:35
 
Hallo timur,

es ist nicht ganz einfach, eine Antwort zu geben, weil man dazu eventuell noch mehr Informationen bräuchte. Aber einiges will ich versuchen zu klären. Also:

Ja, Leistungsbezug nach den SGB II bzw. XII stehen zumindest der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis entgegen. (siehe § 9 AufenthG - der Lebensunterhalt muss gesichert sein, und dass ist bei entsprechendem Leistungsbezug nicht der Fall) - Auch die Übergangsregelung nach § 104 AufenthG hilft Dir nicht, weil danach zwar die Nummern 3 und 8 des § 9 keine Anwendung finden (also auf die 60 Monate Sozialversicherung kommt es danach gar nicht an), aber hinsichtlich der Frage des Lebensunterhalts eben keine Abstriche zugelassen werden.

Hinsichtlich der Verlängerung der (befristeten) Aufenthaltserlaubnis hat die ABH allerdings ein Ermessen (§ 5 Abs. 3 AufenthG), auch wenn nicht gesicherter Lebensunterhalt zunächst einmal ein Regelversagungsgrund ist. Ich kann nur aus der Praxis der hier ansässigen ABH sagen, dass da genau geschaut wird, dass aber nicht prinzipiell abgelehnt wird, sondern jeder Einzelfall gewürdigt wird, und dabei auch Dinge, wie bisherige Aufenthaltsdauer, Integrationsfortschritt, bisherige Bemühungen bzw. tatsächlich geleistete sozialversicherungspflichtige Arbeit usw., berücksichtigt werden.

Was ich nicht einschätzen kann, ist, weil ich Dein Alter, Deinen Ausbildungsstand usw. nicht kenne, ob für Dich die Bestimmungen des § 35 AufenthG zutreffen könnten. Das wäre aber neben den anderen dort genannten Bedingungen nur der Fall, wenn Du Dich in einer entsprechenden Ausbildung befinden würdest - dann käme es gegebenenfalls auf die Sicherung des Lebensunterhalts nicht an.

Eine Frage, die mir auch nicht klar ist, weshalb Du bei so langem Aufenthalt und schon 60 Monaten Sozialversicherungsbeiträgen nicht schon eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hattest???

Im Augenblick sieht es also so aus, dass Du nur die Entscheidung der ABH abwarten kannst und Du Dich, so schwer das sein mag, intensiv auf Arbeitssuche begeben musst.
Im Falle einer absoluten Negativentscheidung der ABH (also Nicht-Verlängerung Deiner Aufenthaltserlaubnis) könntest Du überprüfen lassen, ob die ABH ermessensfehlerhaft gehandelt hat. Das dürfte allerdings nur mit juristischer Vertretung Sinn machen. - Ansonsten würde ich Dir empfehlen, mal zu recherchieren, ob es bei Dir in der Nähe nicht eine gute Ausländerberatungsstelle (mitunter bei Wohlfahrtsverbänden) gibt.

Mehr kann ich Dir vorerst nicht raten.

Trotzdem alles Gute!


=schweitzer=

Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
timur
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
Antwort #2 - 17.06.2005 um 23:06:44
 
Vielen Dank Schweitzer,

für deine Bemühungen mir zu helfen! Sobald ich die Antwort von der Ausländerbehörde bekomme, werde ich hier schreiben.

Liebe Grüsse.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
e_bewerber
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
Antwort #3 - 22.06.2005 um 09:16:24
 
Hallo timur,

der Link über den Beschluß Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei über die Entwicklung der Assoziation vom 19. September 1980 könnte dir behilflich sein, du mußt da nachlesen ob das auch auf dich bzw. deine Eltern zutrifft.

http://www.aufenthaltstitel.de/arb180.html

Grüße

Ich hoffe dieser Link ist hier erlaubt? Wenn nicht dann Sorry 8)
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema