Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
NIEDERLASSUNGSERLAUBNIS (Gelesen: 943 mal)
Renato
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love info4alien.de


Beiträge: 37

Bi-Bi, Baden-Württemberg, Germany
Bi-Bi
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag NIEDERLASSUNGSERLAUBNIS
18.06.2005 um 15:33:56
 
Hallo,

ich bin verheiratet mit eine Deutsche und besitze seit über ein jahr die Niederlassungserlaubnis.Jetzt die frage:kann die Niederlassungserlaubnis entzogen werden und wenn ja in welchen fall?.Oder gibt es unterschiede beim Ausländ/Deutsch verheirateten und nicht verheirateten leuten mit Niederlassungserlaubnis?Damit meine ich ob die leute die verheiratet sind unter besonderem schutz stehen.Danke im Vorraus
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: NIEDERLASSUNGSERLAUBNIS
Antwort #1 - 19.06.2005 um 15:10:01
 
Zitat:
Jetzt die frage:kann die Niederlassungserlaubnis entzogen werden und wenn ja in welchen fall?.
Eine Niederlassungserlaubnis kann erlöschen. Für die Gründe vgl. § 51 Abs. 1 AufenthG ( http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#51 ).
Da es viele unterschiedliche Fälle gibt, die wahrscheinlich uberwiegend für Dich überhaupt nicht relevant sind, wäre es am besten, wenn Du Deinen konkreten Fall kurz schilderst und wir dann schauen, wir der rechtlich zu bewerten ist.

Zitat:
Oder gibt es unterschiede beim Ausländ/Deutsch verheirateten und nicht verheirateten leuten mit Niederlassungserlaubnis?Damit meine ich ob die leute die verheiratet sind unter besonderem schutz stehen.Danke im Vorraus
Ein Ausländer, der mit einem deutschen Familienangehörigen in familiärer Lebensgemeinschaft lebt, unterliegt einem besonderen Ausweisungsschutz. Ein Ausländer, der eine Niederlassungserlaubnis besitzt, aber auch, allerdings nur, wenn er sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat. Vgl. § 56 AufenthG ( http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#56 ).

Abu

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema