Hi,
Zitat:Wenn ich sie nun hier in Deutschland heirate, erhält sie ja eine
Arbeitserlaubnis für Deutschland - würde diese Arbeitserlaubnis
auch in Frankreich gelten (EU) ?
Die "Arbeitserlaubnis" erhält sie nur dann, wenn sie ihren
gewöhnlichen Aufenthalt auch bei Dir nimmt. Die Erlaubnis
zur Arbeit wird als Auflage zur Aufenthaltserlaubnis erteilt.
Die "Arbeitserlaubnis" gilt nicht für Frankreich.
Zitat:Würde wenn es wie oben beschrieben nicht geht es ändern wenn ich sie
in Frankreich heiraten würde ?
Der Ort der Eheschließung spielt hier keine Rolle. Entscheidend
ist der Aufenthalt von Ihr/von Euch.
Zitat:Irgendwelche Tips wie wir das zumlaufen bekommen ?
Hm, wenn Ihr heiratet und Du Deinen Wohnsitz mit Ihr in Frank-
reich nimmst? Weiß ned, ob Euch das in den Kram passt. Du
könntest in Frankreich ggf. Freizügigkeit in Anspruch nehmen,
wenn Dein Lebensunterhalt dort gesichert ist und ausreichender
Krankenversicherungsschutz besteht.