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Heirat US Bürgerin die in Frankreich arbeiten will (Gelesen: 1.333 mal)
Marius33
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat US Bürgerin die in Frankreich arbeiten will
16.06.2005 um 10:50:56
 
allo zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir einen Tip geben.

Ich will eine US Bürgerin heiraten die im Moment in Frankreich arbeitet.
Aufgrund lokaler Bestimmungen in Frankreich, darf sie dort für ihren
US Arbeitgeber nur 5 Jahre arbeiten.

Wenn ich sie nun hier in Deutschland heirate, erhält sie ja eine
Arbeitserlaubnis für Deutschland - würde diese Arbeitserlaubnis
auch in Frankreich gelten (EU) ?

Da sie weiterhin in Frankreich arbeiten will uns unsere Firma sie
nicht in eine Filiale in Deutschland versetzen will wäre die Alternative
für sie nur zurück in die USA zu gehen.

Würde wenn es wie oben beschrieben nicht geht es ändern wenn ich sie
in Frankreich heiraten würde ?

Irgendwelche Tips wie wir das zumlaufen bekommen ?

Vielen Dank für Eure Tips
Mario
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Mick
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46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 16.06.2005 um 17:02:50
 
Hi,

Zitat:
Wenn ich sie nun hier in Deutschland heirate, erhält sie ja eine
Arbeitserlaubnis für Deutschland - würde diese Arbeitserlaubnis
auch in Frankreich gelten (EU) ?

Die "Arbeitserlaubnis" erhält sie nur dann, wenn sie ihren
gewöhnlichen Aufenthalt auch bei Dir nimmt. Die Erlaubnis
zur Arbeit wird als Auflage zur Aufenthaltserlaubnis erteilt.
Die "Arbeitserlaubnis" gilt nicht für Frankreich.

Zitat:
Würde wenn es wie oben beschrieben nicht geht es ändern wenn ich sie
in Frankreich heiraten würde ?

Der Ort der Eheschließung spielt hier keine Rolle. Entscheidend
ist der Aufenthalt von Ihr/von Euch.

Zitat:
Irgendwelche Tips wie wir das zumlaufen bekommen ?

Hm, wenn Ihr heiratet und Du Deinen Wohnsitz mit Ihr in Frank-
reich nimmst? Weiß ned, ob Euch das in den Kram passt. Du
könntest in Frankreich ggf. Freizügigkeit in Anspruch nehmen,
wenn Dein Lebensunterhalt dort gesichert ist und ausreichender
Krankenversicherungsschutz besteht.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Marius33
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #2 - 16.06.2005 um 17:20:02
 
hui, danke,

das ist ja schwieriger als ich dachte, dachte dahingehend hätte die EU es uns etwas
leichter gemacht.
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Marius33
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Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat US Bürgerin die in Frankreich arbeiten
Antwort #3 - 17.06.2005 um 13:01:45
 
Dann Frage ich mal anders, vielleicht hat jemand eine KREATIVE Idee ?

Sie ist wie oben beschrieben in Frankreich bei einer Fluglinie und hat dort
die "carte de sejour" die fünf Jahre gültig ist.
Wir wollen heiraten nicht zuletzt damit sie weiterhin in Frankreich bleiben kann,
ein Transder nach Deutschland will unsere Firma nicht anbieten - ich selbst
bin in Deutschland und kann nicht nach Frankreich transferieren.

Welche Lösung ist vorstellbar damit sie eine aufenthaltsgenehmigung
für Frankreich erhält.

Ich könnte meinen Wohnsitz zumindest auf dem Papier nach Frankreich verlegen,
und weiter aus Deutschland arbeiten - mit zweitem Wohnsitz.

Hat jemand eine idee ?

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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 17.06.2005 um 13:17:49
 
Zitat:
Deutschland arbeiten - mit zweitem Wohnsitz


Das haut nicht hin, melderechtlich wird der einzige Inlandswohnsitz automatisch zum Hauptwohnsitz, selbst bei Verlegung des Aufenthaltes ins Ausland.

Einen Nebenwohnsitz im Inland gibt es nur, wenn dort auch ein Hauptwohnsitz besteht.

Den Hauptwohnsitz in Frankreich und Nebenwohnsitz in Deutschland ist nicht drin.

Grüße
Ronny Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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