Zitat: ... wir sind febr. 2001 eingebürgert worden wahrscheinlich wurden wir auch wieder türkischer staatsbürger obwohl ich nur die "rosa karte" beantragen wollte.
das wollen wir nächste woche beim konsulat klären.....
Hallo Emilia!
Ich war heute beim Konsulat um meine Ausbürgerung aus dem TR.StA zu beantragen. Zwar hat es nicht geklapt, da auf meinen alten Perso immer noch Ledig steht, musste ich zuerst einen neuen Perso beantragen, damit ich danach mit meinen neuen Perso die Ausbürgerung beantragen kann.
Aber der ganze Vormittag war sehr interessant.
Fast über 90% der Besucher beim Konsulat waren die Menschen, die erst nach 2000 wieder die türkische StA bekommen hatten.
Jeder von denen hat irgendwelche Infos weiter gegeben ( die Schlange war lang und sie hatten langeweile), was nicht stimmte. Aber was sehr interessant war, dass die Leute immer noch nichts gelernt haben. Immer noch unterschreiben sie irgendwelche Papiere ohne sie zu lesen.
Eine nette Beamtin die auch mich betreut hat, hat einiges so oft wiederholen müssen, wo ich ehrlich gesagt mit ihr mitleid gehabt habe. Die Betroffenen waren von ihre Unschuld so überzeugt, dass sie nicht mal zuhören wollten. Jedesmal hat die Beamtin wenn sie irgendwelche Papiere zum unterschreiben überreicht hat die Leute daran erinnern müssen , dass sie zuerst lesen sollen was auf dem Papier steht und dann unterschreiben, aber es war hofnungslos.
Fazit: - Mann versucht die Schuld an Anderen zu geben.
- Die Betroffenen wissen Alles besser und geben ihr falsches Wissen weiter an die Anderen. Zum Beispiel: " Wenn du deinen dt. Paß und Perso vor dem 30.06.1999 bekommen hast braucht du dich nicht zu fürchten, du bist Doppelstaatler!"
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- Die Beamten sind leider auch über die dt. Gesetze nicht so ganz informiert, wo sie den Leuten deswegen nicht korrekt helfen können.
- Die Kassen klingen wie verrückt beim Konsulat, da fast Alles Geld kostet.
Zitat:... noch eine frage
einige bekannte sagen wir sollen gar nix machen da die Türkei die Liste mit den Namen der wieder eingebürgerten nicht preisgibt
somit wäre man geschützt
was haltet ihr davon ?.....
Hände weg davon! :nono:
Wie gehen die Bundesländer mit der Sache um?Bayern:Bis zum 30.06.2005 sollen die Betroffenen die Briefe beantworten. Die Betroffenen die bis zum 30.06 ihre Situationen preisgeben, können mit Erleichterungen rechnen. Je nach ihre Lage werden sie
AE oder
NE bekommen. UNd/ Oder können auch wieder die dt.StA benatragen.
Berlin: Frist bis zum 31.08.2006. Obwohl am Anfang versichert wurde, dass die Betroffenen eine
NE bekommen sollten, tendieren sie auf eine Befristete
AE. Einiges ist noch nicht ganz sicher.
Hessen:Gibt gleich für 3 Jahre die AE. Für die Wiedereinbürgerung werden sie keine zusätliche Bedingungen voraussetzen.
NRW:Ohne Problem haben die Betroffenen eine Befristete
AE bekommen.
Baden Württemberg:Bis zur 30.06.2006. Es läuft dort wie in Bayern.
Nieder-Sachsen:Keine bestimmte Regelung. Je nach verschiedenen Kreisen bekommt man endweder
NE, oder
AE für 1, 2 oder für 3 Jahren.
Hamburg:Befristet bis 07.07.2006. Eine der wenigen Bundeländer wo es keine große Probleme gegeben hat. Möchten die AE-Erteilung und die Einbürgerung leichter für die Betroffenen machen.
Die Restlichen Bundesländer:Bis jetzt noch nicht vielles bekannt über die Erteilung von
AE. Die Frist läuft in diesen Bundesländer auch am 30.06.2006
Quelle: Hurriyet von 16.06.2005