Hallo zusammen,
ich habe einige Fragen, vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen. Zuerst die Situation:
Im April war ich mit meiner Verlobten auf meinem Standesamt und hatte alle Unterlagen abgegegen, die auf der Liste des Standesamts waren.
Dann kam die Rückfrage des OLG nach einer beglaubigten Kopie des Inlandspasses - das liegt dem OLG nun vor, mein Standesbeamter ist sicher, dass auch in Kürze alles klar ist und er mir dann eine entsprechende Bescheinigung ausstellen kann, die wir für das nationale Visum zur Eheschließung in Moskau brauchen.
Nachdem das aber vorher sich alles verzögert hatte und mir mein Hochzeitstermin im August ins Wasser zu fallen schien, hatten wir umdisponiert, so dass meine Verlobte nun mit einem Schengen-Visum im Juli für drei Monate kommt - das nationale Visum wollten wir dann nach ihrer Rückkehr beantragen. Problem: Der Standesbeamte meinte, dass manche Dokumente nur sechs Monate gültig sind - hieße also bis Oktober. Ich solle mal bei meiner Ausländerbehörde nachfragen, ob wir nicht mit dem Schengen-Visum heiraten könnten.
Gesagt, getan. Die Auskunft lautet: Ja, kein Problem, wir können heiraten, dann zur AB gehen und die Aufenthaltserlaubnis bekommen :happy:. Wäre auch schön, da auch meine Schwiegereltern im August zu Besuch kommen...
So, viel Vorrede, nun meine aktuellen Fragen (es gibt immer wieder neue....)
Mit der
AE muss sie ja nicht mehr nach Moskau zurück. Wir wollen aber im September gemeinsam nach Moskau - wie sieht es dann mit der Rückkehr nach Deutschland aus? Kannn sie ohne Visum-Beantragung dann jederzeit wieder in Deutschland einreisen?
Muss meine Verlobte sich irgendwo in Moskau um-/abmelden? Gibt es da spezielle Formalitäten zu beachten? Zumal wir immer wieder nach Moskau reisen werden, weil wir da eine Wohnung haben, die wir auch behalten werden.
Danke für jeden Hinweis,
Elmar