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kindernachzug arbeitslos (Gelesen: 1.953 mal)
ecoquest
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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12.06.2005 um 20:28:03
 
hallo wuerde mich freune wenn uns jemand etwas rat geben koennte,

hier der sachverhalt
ich bin deutscher verheiratet mit nicht eg buerger, wir haben vor monaten einen antrag auf familienzusammenfuehrung gemacht um meine 7 jaehrige stieftochter nach deutschland zu holen, meine frau kuemmert sich um unseren 8 monaten alten sohn und ich bin leider seit 1 juni arbeitslos.

kan die auslaenderbehoerde den kindernachzug verweigern weil nun arbeitslosgeworden bin, wir wurden diese woche eingeladen bei der behoerde vorzusprechen.
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Mick
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Antwort #1 - 12.06.2005 um 21:13:55
 
Hi,
gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG muss der Lebenunterhalt
des Kindes gesichert sein. Wann der gesichert ist, steht in
§ 2 Abs. 3 AufenthG.
Ggf. würde ich auch mal nach den Vorläufigen Anwendungs-
hinweisen zum Aufenthaltsgesetz googeln und dort unter
den Regelungen zum § 2 Abs. 3 AufenthG nachlesen.

Grundsätzlich gilt: Im vorliegenden Fall dürfte der Lebens-
unterhalt nicht ohne öffentliche Mittel gesichert sein, somit
ist damit zu rechnen, dass das Visum abgelehnt werden
soll. Vielleicht will man Euch ja Alternativen aufzeigen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #2 - 12.06.2005 um 21:22:07
 
das sind traurige neuigkeiten, das wuerde heissen das wir die familie getrennt voneinander leben muss bis irgendeiner endlich arbeitet findet, du meinst es hilft nicht das ich deutscher bin, soll das kind laut gesetzgebung dan getrennt leben oder sollenten wir die brd verlassen

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Mick
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Antwort #3 - 12.06.2005 um 21:24:59
 
Zitat:
das sind traurige neuigkeiten, das wuerde heissen das wir die familie getrennt voneinander leben muss bis irgendeiner endlich arbeitet findet, du meinst es hilft nicht das ich deutscher bin, soll das kind laut gesetzgebung dan getrennt leben oder sollenten wir die brd verlassen


Für das Kind gelten die Nachzugsbedingungen zu einer ausländischen
Mutter, damit ist es, anders als beim Nachzug zu einem deutschen
Elternteil, von der Sicherung des Lebensunterhaltes abhängig. Du
könntest Dir ja überlegen, das Kind zu adoptieren.

Ich würde das Gespräch bei der ABH abwarten, wer weiß was da
besprochen wird. Was Ihr dann in Zukunft macht, kann hier niemand
für Euch entscheiden. Da würde ich mir auch nicht anmaßen wollen,
einen "guten Rat" zu geben.
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 13.06.2005 um 01:02:23
 
koennten z.b. meine eltern sich zum unterhalt meiner stieftochter verpflichten, oder die einzige loesung hoffentlich einen arbeitsplatz schnellst moeglich zu finden.

gibt es keinen ermaessensspielraum, oder welche einspruchsverfahren gibt es
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Antwort #5 - 13.06.2005 um 07:29:50
 
Zitat:
koennten z.b. meine eltern sich zum unterhalt meiner stieftochter verpflichten, oder die einzige loesung hoffentlich einen arbeitsplatz schnellst moeglich zu finden.

gibt es keinen ermaessensspielraum, oder welche einspruchsverfahren gibt es


Hi,
schau mal in die Nr. 2.3.3.3 der Vorläufigen Anwendungshinweise zum
AufenthG. Aber: Die werden nicht in jedem Bundesland angewendet!
Von daher bleibt der Rat: Gespräch abwarten (ggf. Vorschlag unterbreiten,
dass ein Dritter sich verpflichtet).
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Antwort #6 - 13.06.2005 um 09:08:05
 
moechte mich doch gerne fuer deine schnelle hilfe bedanken
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 15.06.2005 um 15:12:25
 
Dies ist meine letzte frage zu diesem thema

habe meine stelle am 31.5 verloren, betriebsbedingt, habe eine neue stelle mit gleichem einkommen ca 2200 brutto die am 20.6 beginnt, heute vertrag unterschrieben bin gluecklich das es relativ schnell geklabt hat.

d.h. defacto ich war 19 tage im monat juni arbeitslos,

kann man davon ausgehen das diese kurze arbeitslosigkeit nicht gefaehrtet oder ist meine freude ueber den arbeitsplatz und den baldigen kindernachzug verfrueht.

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