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Hauptwohnsitz (Gelesen: 1.769 mal)
mixa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Hauptwohnsitz
13.06.2005 um 21:34:05
 
Seit ca. 8 Wochen habe ich Kontakt zu einem vietnamesischen Migranten.
Sein Aufenthaltsstatus ist "Aussetzung der Abschiebung".
Ich helfe ihm deutsch zu lernen. Er hat auch schon bei mir zeitweilig gewohnt.
Er ist z.Zt. im Asylbewerberheim eines anderen Landkreises untergebracht als der Landkreis seines Arbeitsortes.
Vor 4 Tagen erhielt er nun die erneute Arbeitserlaubnis (6 Monate gültig).
Er arbeitet als Koch in einem Asiarestaurant.
Er empfängt keine Sozialleistungen mehr, seit er die Arbeit als Koch aufgenommen hat.

Aus irgendeinem Grund ist die Chefin nun darin interessiert, ihn von der ABH seines Arbeitsortes (hier an meinem Wohnort) betreuen zu lassen.
Aus diesem Grund schlug sie vor, ich solle ihm Hauptwohnsitz in meiner Wohnung gewähren. Dann könne er die ABH wechseln. Ich solle dazu eine Bereitschaftserklärung abgeben und bei meinem Vermieter dafür sorgen, daß, ich nenne ihn Tu, bei mir Mietrecht bekommt. Da Tu noch nicht viel deutsch spricht, können wir uns über seine Probleme nicht richtig verständigen.
Nun habe ich von einem Rechtsanwalt gehört, dass mit der Gewährung des Hauptwohnsitzes in meiner Wohnung, an mich auch sämtliche zukünftigen Kosten im Fall einer Abschiebung, Arbeitslosigkeit usw. übergehen.
Ist das so?
Warum ist es für ihn so zwingend notwendig, den Wohnsitz an den Arbeitsort zu wechseln?
Er hatte auch schon vorher am Arbeitsort geschlafen (ohne Anmeldung).

Da er von seinem Arbeitgeber kein Bargeld erhält, alles ist in irgendeiner Form verrechnet, Zigaretten, Essen, Strom, Miete beim Chef, könnte er an mich nie Untermiete bezahlen. Falls ich meine Arbeit verliere, was ohne Weiteres passieren kann, müßte ich Sozialleistungen beantragen (Mietzuschuß) die ich aber nur unter Angabe seiner Verdienstverhältnisse erlangen würde.
Ich befürchte, dass diese Idee, bei mir Hauptwohnsitz zu nehmen, mehr Probleme als Nutzen bringt. Wer klärt mich dazu auf? Vielen Dank.. Falls ich hier falsch poste, verschiebt es an den rechten Fleck, Danke
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 13.06.2005 um 23:53:33
 
Zitat:
Nun habe ich von einem Rechtsanwalt gehört, dass mit der Gewährung des Hauptwohnsitzes in meiner Wohnung, an mich auch sämtliche zukünftigen Kosten im Fall einer Abschiebung, Arbeitslosigkeit usw. übergehen.
Ist das so?

Solange Du keine
Verpflichtungserklärung
unterschreibst,
kommen diese Kosten nicht auf Dich zu.
Zitat:
Warum ist es für ihn so zwingend notwendig, den Wohnsitz an den Arbeitsort zu wechseln?
Er hatte auch schon vorher am Arbeitsort geschlafen (ohne Anmeldung).

Naja, erstens ist es bequemer für die Behördengänge, zweitens ist der
Zustand derzeit nicht legal (er darf nicht beim Arbeitgeber wohnen).
Zitat:
Da er von seinem Arbeitgeber kein Bargeld erhält, alles ist in irgendeiner Form verrechnet, Zigaretten, Essen, Strom, Miete beim Chef, könnte er an mich nie Untermiete bezahlen.

Hört sich ja richtig gut an. Nicht danach, dass hier ein Arbeitnehmer
irgendwie ausgebeutet wird. Mir kommt auch nicht der Gedanke, dass
der Arbeitgeber dem Schleuser noch den Kredit abzahlt...
Zitat:
Falls ich meine Arbeit verliere, was ohne Weiteres passieren kann, müßte ich Sozialleistungen beantragen (Mietzuschuß) die ich aber nur unter Angabe seiner Verdienstverhältnisse erlangen würde.
Ich befürchte, dass diese Idee, bei mir Hauptwohnsitz zu nehmen, mehr Probleme als Nutzen bringt.

Wenn Du keine persönlichen Interessen hast, ist es zweifelsohne so.
Zitat:
Wer klärt mich dazu auf? Vielen Dank.. Falls ich hier falsch poste, verschiebt es an den rechten Fleck, Danke


Ne, war ein Treffer Zwinkernd
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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mixa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #2 - 14.06.2005 um 05:55:47
 
Vielen Dank, Mick. Das sind wertvolle Hinweise. Der Verdacht der Ausbeutung kam auch mir natürlich noch nicht. Deshalb versuche ich ihm ja zu helfen. Weil er hilflos ist.

Da ich in die Pläne seiner Chefin natürlich nicht eingeweiht bin, ist es immer sehr kurzfristig nötig, das Richtige zu tun. 

Inzwischen erfuhr ich (wirklich über Nacht), dass er sich wohl eine eigene Wohnung sucht, hier am Arbeitsort.
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