Seit ca. 8 Wochen habe ich Kontakt zu einem vietnamesischen Migranten.
Sein Aufenthaltsstatus ist "Aussetzung der Abschiebung".
Ich helfe ihm deutsch zu lernen. Er hat auch schon bei mir zeitweilig gewohnt.
Er ist z.Zt. im Asylbewerberheim eines anderen Landkreises untergebracht als der Landkreis seines Arbeitsortes.
Vor 4 Tagen erhielt er nun die erneute Arbeitserlaubnis (6 Monate gültig).
Er arbeitet als Koch in einem Asiarestaurant.
Er empfängt keine Sozialleistungen mehr, seit er die Arbeit als Koch aufgenommen hat.
Aus irgendeinem Grund ist die Chefin nun darin interessiert, ihn von der
ABH seines Arbeitsortes (hier an meinem Wohnort) betreuen zu lassen.
Aus diesem Grund schlug sie vor, ich solle ihm Hauptwohnsitz in meiner Wohnung gewähren. Dann könne er die
ABH wechseln. Ich solle dazu eine Bereitschaftserklärung abgeben und bei meinem Vermieter dafür sorgen, daß, ich nenne ihn Tu, bei mir Mietrecht bekommt. Da Tu noch nicht viel deutsch spricht, können wir uns über seine Probleme nicht richtig verständigen.
Nun habe ich von einem Rechtsanwalt gehört, dass mit der Gewährung des Hauptwohnsitzes in meiner Wohnung, an mich auch sämtliche zukünftigen Kosten im Fall einer Abschiebung, Arbeitslosigkeit usw. übergehen.
Ist das so?
Warum ist es für ihn so zwingend notwendig, den Wohnsitz an den Arbeitsort zu wechseln?
Er hatte auch schon vorher am Arbeitsort geschlafen (ohne Anmeldung).
Da er von seinem Arbeitgeber kein Bargeld erhält, alles ist in irgendeiner Form verrechnet, Zigaretten, Essen, Strom, Miete beim Chef, könnte er an mich nie Untermiete bezahlen. Falls ich meine Arbeit verliere, was ohne Weiteres passieren kann, müßte ich Sozialleistungen beantragen (Mietzuschuß) die ich aber nur unter Angabe seiner Verdienstverhältnisse erlangen würde.
Ich befürchte, dass diese Idee, bei mir Hauptwohnsitz zu nehmen, mehr Probleme als Nutzen bringt. Wer klärt mich dazu auf? Vielen Dank.. Falls ich hier falsch poste, verschiebt es an den rechten Fleck, Danke