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FamZusFue PROBLEM JETZT Arbeitslos (Gelesen: 5.288 mal)
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Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #15 - 14.06.2005 um 16:04:35
 
Hallo

ich war heute bei der AB, habe im April den antrag auf Kindernachzug gestellt, bin seit 1 Juni arbeitslos unverschuldet, ich persoehnlich habe dem SB gesagt das ich davon ausgehe ca zum 1 july wieder zu arbeiten, sieht nicht schlecht aus fuer mich, hoffe den vertrag bald zu unterschreiben befr. 1 jahr, in die ueberlegung muss auch einfliesen das ich seit meinem 16 lebensjahr bis heute nie laenger als ein paar monate nicht gearbeitet habe (2mal wegen insolvenz), so gehe ich zumindest davon aus das bei einer prognose diese guestig ausfallen muesste.

Meine eltern koennten auch eine VE machen wen sie in unserem haushalt leben wuerden,

allerdings scheint dies beim gespraech mit dem SB nicht wirklich das hinderniss zu sein, sie fokusierte sich hauptsaechlich auf die thailaendische bescheinung (alleiniges sorgerecht nicht verheirated)

aus irgentwelchen gruenden gefiehl ihr nicht das der leibliche vater namentlichin der geburtsurkunde erwaehnt wird aus irgendwelchen gruenden, besuchsrecht des vaters nicht erziehungsberechtigt.

ich war sehr erstaunt warum dies zum hauptthema wurde, irgentwelche ideen
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gomezdavila
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Rechtsanwalt/-anwältin
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #16 - 14.06.2005 um 16:08:08
 
Zitat:
Aber es führte in der Vergangenheit dazu, dass
eine Visum und eine Aufenthaltsbewilligung erteilt wurde, damit hier
die Adoption quasi "anerkannt" werden konnten. Erforderlich war
(in NRW) im Vorfeld eine positive Stellungnahme des Jugendamtes
und der Lebensunterhalt musste sichergestellt sein. Dann sah ein
Erlass auch eine Vorabzustimmung vor.


Okay! Das wären dann die Fälle, wo zB die Eltern im Herkunftsgebiet verunglücken, minderjährige Kinder hinterlassen, die ins Heim kommen würden, und dann der Bruder des Verunglückten (lebt in D, hat Wohnung und Arbeit) sie drüben adoptiert, über das Ausländerrecht nach D holt und die Adoption hier anerkennen läßt.
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Wie wir einst unter den Verbrechen gelitten haben,&&so leiden wir heute unter den Gesetzen
 
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falko
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #17 - 15.06.2005 um 12:56:15
 
Ich habe gerade mit der ABH telefoniert, mein "ALG1" wird vom Sozialamt geprüft.

Mein anschliessender Anruf beim Sozialamt brachte auch keine weiteren Erkenntnisse

Mal so unsere Daten : 100qm Wohnfläche 5 Zimmer, 480€ Miete warm (100€ Nebenkosten)

Momentan lebende Personen 2 ( bald hoffendlich 3 mit Sohn Oleg)
Ich 34 Jahre (mom ALG1 1380€ ) meine Frau 31 Jahre ab Montag evtl. 400€ Job auf Probe. Wohnort Hannover.......

Ich glaube das sind die Daten die man zum berechnen braucht.

Reicht das aus ????  Wer weiss was genaues ???

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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 15.06.2005 um 13:31:16
 
Frag evtl. auch mal bei
Tacheles
  nach.

Aber ACHTUNG: der dortige Online-Sozialhilferechner ist veraltet!
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falko
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #19 - 16.06.2005 um 01:26:52
 
Danke für den Link...

Nach den Berechnungen liegt unser Lebensunterhalt ca 175 € über dem Mindest Satz für eine Familie mit 3 Personen...

Das ist hart an der Grenze oder ???

Welche möglichkeiten ausser Adoption und 3 Monate warten bis ich das Gehalt zusammen habe haben wir noch ?? gibts evtl irgentwelche andere möglichkeiten ???
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