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Chinesin exmatrikuliert (Gelesen: 1.251 mal)
Foray
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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11.06.2005 um 15:52:47
 
Vielleicht hat hier jemand einen Rat zu einer leider fast aussichtslosen Situation.
Es geht um eine Chinesin die seit 2000 in Deutschland lebt und nun 5 Semester Elektrotechnik an der Uni Hamburg studiert hat. Leider hat sie sich vergeblich die Zähne an einer besonders schweren Prüfung ausgebissen und ist nun endgültig exmatrikuliert worden. Ursprünglich dachte ich dass theoretisch noch die Möglichkeit bestünde an einer deutschen Fachhochschule zu studieren und sich dann 2 Semester anerkennen zu lassen so dass die Gesamtstudiendauer nicht um mehr als 18 Monate verlängert wird. Leider aber gibt es seit 2002 ja die Vorraussetzung ein Zertifikat der APS vorlegen zu müssen um eine Hochschulzugangsberechtigung zu bekommen. So ist es zumindest an der FH Köln die sie aus dem Grunde abgelehnt hat. Dieses Zertifikat kann sie nämlich nicht bekommen da sie nie in China studiert hat. Gilt das für alle Fh's in D? Was gibt es noch für Möglichkeiten dass sie hier weiterstudieren kann oder ist meine Hoffnung vergebens?
Danke
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Foray  
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carajo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #1 - 11.06.2005 um 19:50:54
 
Hallo Foray,

Soweit ich weiß werden die meisten Fächer, die an der Uni/TU bestanden wurden auch in der FH anerkannt, ein Fortsetzen des Studiums ist damit in der Regel mit wenig Zeitverlust möglich. Ich kann nicht verstehen, wieso das bei einem Ausländer anders sein sollte.

Die Sache mit dem APS Zertifikat lässt sich sicher klären. Schließlich hatte sie ja bereits eine Hochschulzugangsberechtigung. Ist es sicher, dass dieses Zeritifikat notwendig ist, auch wenn der Bewerber bereits ein Studienkolleg absolviert oder an einer deutschen Hochschule eingeschrieben war und Prüfungsleistungen erbracht hat ?

Gruß

carajo.

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Foray
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Antwort #2 - 11.06.2005 um 20:07:29
 
Danke für die Antwort carajo. Ich bin mir da selbst nicht so ganz sicher, meine Recherchen ergeben auch nichts eindeutiges da sämtliche Merkblätter der FHs für Ausländer immer an Ausländer gerichtet sind die direkt aus dem Ausland kommen ohne hier vorher studiert zu haben. Was könnte ich denn mal machen? Vielleicht bei einigen Hochschulen direkt anfragen?
Wie wär eigentlich die Situation wenn sie einen Platz an einer Fachhochschule bekommen würde? Gäbe es dann trotzdem noch Probleme mit der Aufenthaltsgenehmigung?
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Foray  
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carajo
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Antwort #3 - 13.06.2005 um 21:59:17
 
Zitat:
Was könnte ich denn mal machen? Vielleicht bei einigen Hochschulen direkt anfragen?


genau, Du solltest direkt anfragen.

Zitat:
Wie wär eigentlich die Situation wenn sie einen Platz an einer Fachhochschule bekommen würde? Gäbe es dann trotzdem noch Probleme mit der Aufenthaltsgenehmigung?


Das kann Dir nur der ABH Mitarbeiter beantworten. Ich würde auf jeden Fall positiv aufführen, dass sich die Studienzeit kaum verlängert, wenn die bereits erbrachten Prüfungsleistungen anerkannt werden, was in der Regel aber gemacht wird.  Das müsste vorher bei der Wunsch-FH geklärt werden. Der Studienfachberater hilft da sicher weiter und könnte dies gegenüber der ABH bestätigen.

Gruß,
carajo.
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Foray
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Antwort #4 - 16.06.2005 um 16:55:01
 
[edited]Inhalt hier gelöscht, an anderer Stelle gespeichert. Mick[/edited]

[warnyel=Foray,7]7 Tage Schreibpause. In der Zeit kannst Du Dir überlegen, ob derartige Postings noch einmal geschrieben werden.[/warnyel]

[inv]Siehe
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« Zuletzt geändert: 16.06.2005 um 17:10:32 von Mick »  
Foray  
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