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Schengenvisum fuer oesterreich (Gelesen: 1.898 mal)
Karl
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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10.06.2005 um 08:01:18
 
hallo !

folgendes problem.
eine bekannte von mir nicht eu staat ist mit einem schengenvisum zu ihrem "freund" nach oesterreich eingeladen worden. nur in oesterreich ist er nicht so nett wie im urlaub zu ihr, sperrt sie ein, hat ihren pass weggenommen, sie soll nur putzen, darf net raus, etc. sie wollte schon nach hause fliegen aber er laesst sie net.

jetzt hat sie mich um hilfe gebeten, sie moechte wieder nach hause fliegen. mit dem schengen visum ist es ja auch moeglich nach deutschland einzureisen. was ist aber dann mit der ve ? und wie schaut es mit dem pass aus, den er hat ?? kann man den notfalls auf der botschaft neu beantragen ?

was kann man da machen ? er hat sie total eingeschuechtert kontrolliert sie auf schritt und tritt, und wenn er arbeiten geht, passt sein bruder auf sie auf.
waere es moeglich dass ich sie einfach abhole auch ohne pass, ticket, etc. und fuer sie das ganze hier erledige ? er hat ihr gedroht falls sie weglaueft wird sie eingesperrt - was ich mir aber nicht vorstellen kann.

vielen dank
mfg
karl
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #1 - 13.06.2005 um 23:09:07
 
Locker Karl!

Wende Dich an Deine Polizei! Wenn die Anhaltspunkte ausreichen sollten, wird die zuständige österreichische Polizei informiert, die dann ähnliche Maßnhamen treffen wird, wie sie von der deutschen Polizei zu erwarten wären:

Anhörung der Betroffenen ohne Einfluss des Aggressors!

Eine Einreise nach Deutschland ohne Pass ist nach Schengenrecht keine legale Einreise (siehe Art. 19 Abs. 1, 5 Abs. 1 lit. a SDÜ)!

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Karl
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #2 - 20.06.2005 um 19:15:56
 
hallo !

die dame hat ein gueltiges schengen visum ohne einschraenkung.

es geht nur darum, wenn sie sich jetzt heimlich aus dem staub macht, was kann er dann machen ? den pass gibt er ihr ja eh net. da nuetzt es  nichts wenn sie zur polizei geht, dann sagt er "den muss sie verloren haben..."

gibt es ne moeglichkeit den pass sich von der botschaft zu besorgen ?

und wie schaut es mit der ve  + kv aus? kann man dann da in d einfach eine neue machen

gruss
karl
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #3 - 20.06.2005 um 21:12:48
 
Wenn sie abhaut, dann muss sie sich zunächst an ihre Botschaft oder konsularische Vertretung in Österreich wenden, um einen neuen Pass zu bekommen.

Ein Titel muss auch nachweisbar sein, entsprechend reichte es nicht, vorzugeben, man habe ein Visum, man muss auch nachweisen können, dass es noch gültig und vorhanden ist.

Ich kann mir schlechterdings nicht vorstellen, dass die deutsche Botschaft in Österreich ein neues Schengenvisum für Deutschland erteilt, denn dass widerspräche der GKI (Gemeinsamen konsularischen Instruktion) und dem Schengener Übereinkommen.

Falls sie sich lösen könnte, wäre ihr logischer erster Weg zur Polizei. Wählt sie den nicht sofort, muss sie mit nachteiliger Behandlung (unerlaubter Aufenthalt) rechnen.

Doc  Zwinkernd
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Karl
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #4 - 21.06.2005 um 10:08:21
 
hallo !

"Ein Titel muss auch nachweisbar sein, entsprechend reichte es nicht, vorzugeben, man habe ein Visum, man muss auch nachweisen können, dass es noch gültig und vorhanden ist."

darum mache ich wenn ich ins ausland gehe immer ne kopie vom pass & visa, das waere ja in diesem fall auch ratsam  !!!

"Ich kann mir schlechterdings nicht vorstellen, dass die deutsche Botschaft in Österreich ein neues Schengenvisum für Deutschland erteilt, denn dass widerspräche der GKI (Gemeinsamen konsularischen Instruktion) und dem Schengener Übereinkommen."

wenn sie aber schon ein schengenvisum hat, warum sollte sie dann nicht ein neues dokument bekommen, und warum sollte man ihr dann das visum verweigern ?

gruss karl

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wolfgang
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 21.06.2005 um 16:04:07
 
hi ,

besch.... kann es fuer die frau ja im moment kaum noch sein ; also zu der "schmier" und den typen angezeigt wegen freiheitsberaubung , noetigung , erpresserischer ...  etc. !
dem wird der ar... auf grundeis gehen und er wird zuletzt froh sein die geschichte so bereinigen zu koennen , als dass sie ihr zeug zurueck erhaelt und dafuer evtl. die anzeigen zurueck nimmt .

kopf hoch , wolfgang
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