Hallo allerseits,
Ich bin neu hier im Forum und hoffe jemand kann mir weiterhelfen. Ich bin Deutscher und lebe mit meiner Kolumbianischen Lebensgefaehrtin in den USA. Wir sind zur Heirat meines Bruders am 3. Juni nach Duesseldorf eingeladen. Wir haben Anfang Mai alle Unterlagen inclusive der Verplichtungserklaerung meines Bruders fuer das Visum fuer meine Lebensgefaehrtin per Post bei unserem zustaendigen Konsulat in Houston eingereicht (1500 km von unserem Wohnort entfernt...). Die waren anscheinend sehr beschaeftigt und wir haben dann bis 23. Mai nichts weiter gehoert und angenommen das alles in Ordnung waere. Die riefen dann jedoch an und sagten, das wir die sogenannte Belehrung nochmal runterladen muessten und dann beim Notar die Unterschrift beglaubigen lassen muessten (kein Hinweis darauf weder im Internet noch in dem Formular). Wir haben das sofort gemacht und per Express nach Houston ueber Nacht zurueck geschickt. So weit so gut.
Ich habe dann diese Woche nocheinmal nachgehackt und es wurde mir dann gesagt, dass alles in Ordnung waere und das Visum am 3. Juni ausgestellt werden koennte. 3. Juni?!? Es stellte sich dann heraus, das die Unterlagen anscheined erst am 23. eingehend bearbeitet wurden und aufgrund der notwendigen Genehmigung aus Deutschland, die 10 Tage brauchen wuerde, das Visum erst am 3. Juni ausgestellt werden koennte... Abflugtermin war fuer den 1. Juni geplant, um es rechtzeitig zur Hochzeit zu schaffen.
Ich habe mich dann mal versucht, schlau zu machen, warum denn eine Genehmigung aus Deutschland erforderlich waere, da ich bisher davon ausgegangen war, das diese fuer kurzfristige Schengen Besuchsvisa (10 Tage in diesem Falle) nicht notwendig waere. So wie Ich das jetzt vermute, sind die Kolumbianer mal wieder auf irgendeiner schwarzen Liste, die extra Zustimmungen erfordern und eine Anfrage ueber das
AZR und zustaendige
ABH erfordern. Laut Gesetz tritt dann wohl die Verschweigungsfrist von 10 Tagen ein, was heisst, falls sich die
ABH inherhalb von 10 Tagen nicht beim Konsulat meldet, kann das Visum ausgestellt werden.
Eine Anfrage bei der
ABH am Wohnort meines Bruders in Duesseldorf erreichte nichts, man sei nicht zustaendig und eine Zustimmung wuerde fuer ein Visum dieser Art sowieso nicht gebraucht. Eine Anfrage beim Auswaertigen Amt ergab, das fuer dieses Visum nur eine Kurzanfrage beim
AZR notwendig waere, die per E-mail in wenigen Stunden erledigt werden koennte. Alles andere sei alleinige Angelegenheit des Konsulates. Ein erneutes Nachhacken beim Konsulat ergab dann den Hinweis, das das in diesem Falle so nicht stimme, da es sich ja nun um eine Kolumbianerin handelt, Zustimmung vom Bundesverwaltungsamt notwendig.
Ein sofortiger Anruf beim Bundesverwaltungsamt (Freitag kurz vor 17 Uhr!) erreichte dann einen sehr hilfsbereiten Herren, der uns an eine Dame weitervermittelte, die dann mal im
AZR nachgeschaut hat (ich bin normalerweise nicht besonders behoerdenliebend aber die Damen & Herren dort haben mich doch sehr positiv beeindruckt!). Meine Lebensgefaehrtin ist da drin und wenn wir irgend etwas aktiv erreichen wollten, bevor die 10 Tage abgelaufen sind, muessten wir die zustaendige
ABH veranlassen, ein Fax mit der Bitte um Genehmigung an das Konsulat in Houston zu schicken.
Hier dann endlich meine zwei Fragen: Wie kann ich (mein Bruder) die zustaendige
ABH schnellstmoeglich dazu bewegen, eine Genehmigung nach Houston zu faxen und wird noch irgendetwas zusetzliches benoetigt (entsprechender Vermerk der ABH/des Bundesverwaltungsamts in dem AZR) damit das Konsulat in Houston das Visum ausstellen kann? Wer ist in Duesseldorf zustandig, die Zentrale
ABH (oder doch die Kommunale
ABH bei der es wohl mein Bruder ohne Erfolg versucht hat)?
Vielen Dank im Voraus fuer jegliche Hinweise, die zum Erfolg fueren koennten!
Markus :paletti