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ab wann wird meien schwangerschaft anerkannt??? (Gelesen: 6.975 mal)
ronny
Platin Member
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Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ab wann wird meien schwangerschaft anerkannt???
Antwort #15 - 15.06.2005 um 10:45:57
 
Zitat:
Der Ermessenspielraum ist dann wirklich enorm hoch und absolut unmenschlich.


Hi Abi 200,

bei einer absehbaren zwangsweisen Aufenthaltsbeendigung wird der Stress ungleich größer werden, deswegen mein Rat von Anfang an:

Zitat:
Und von Zwangsmaßnahmen ist doch immer erst dann die Rede, wenn die eingangs schon von mir empfohlene freiwillige Ausreise nicht angenommen werden sollte.


weil

Zitat:
Dass das Ganze belastend werden kann, steht außer Frage, aber das hat jeder selbst in der Hand ob es belastend werden muß.



Wenn wie im Ausgangssachverhalt schon relativ klar ist, dass die Ausreise nicht vermeidbar ist, sollte die Freiwilligkeit im Vordergrund stehen um Stress zu vermeiden.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Gorky
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versuchen wir das Unmöglich


Beiträge: 44

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 26.07.2005 um 22:42:46
 
Hallo,

ich glaube, um mal auf den Ursprung der Frage zurückzukommen, dass dieses auch sehr vom zustand der Mutter abhängt. Liegt z.B. eine Risikoschwangerschaft vor und ist für die Gesundheit des Kindes oder der Mutter es unabdingbar, dass der Vater vor Ort sein muss, wird es der ABH nicht möglich sein, den Mann abzuschieben. Siehe hierzu:

Zitat:
Aufenthaltsrecht für werdenden Vater
VG Bremen Beschluss vom 13.01.2005 – 4 V 2420104 wo
Leitsatz:
Der erforderliche Beistand für eine hochschwangere Deutsche gebietet, dem ausländischen Kindsvater die Anwesenheit bei der Geburt und in der unmittelbaren Zeit danach durch Erteilung einer Duldung schon vor der Geburt zu ermöglichen.


Ähnliche Beschlüsse gibt es übriegns auch im Bezug auf ausländische Frauen.

Allerdings wird es wohl erst in den letzten Wochen vor der Geburt vorliegen.

Allerdings sind Ärzte (auch die bei den Gesundheitsämtern) sehr großzügig bei der BEscheinigung (im Zweifelsfall für die Mutter oder Kind), so dass es einfach ist, diese zu bekommen...

Alles Gute
   Gorky
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