Mein erstes Problem habe ich ja schon am 20.05.05 hier beschrieben. Ich danke euch nochmal für die guten Ratschläge.
Jetzt habe ich das nächste Problem.
Nach als ich beim Anwalt wegen der Scheidung war, sagte er mir das es die Möglichkeit der Härtefallscheidung gibt nur ist es schwer es zu beweisen. Auch die
ABH geht von einer einseitigen Zweckehe aus. Ich weiß aber nicht wie ich es beweisen soll.
Vielleicht zählt ja:
- Sie mich nach einen halben Jahr Ehe Weihnachten und Silvester alleine gelassen hat
und lieber in Rußland war.
- Sie mich nach einen Jahr betrogen hat
- Sie mir 5000,- EUR geboten hat falls wir uns trennen (Was ich nie erhalten hätte/habe
und auch nicht wollte)
- Ihr Sohn mir gesagt hat das sie mich nur geheiratet hat um in D zu bleiben weil ja ihre
ganze Familie hier ist. ( Ich darf ihn jetzt nicht mehr sehen und sprechen. Es ist auch
nicht mein Kind)
- Ich sie schon vor 5 Monaten aus der Wohnung werfen sollte. Sie tat alles damit ich es
mache, aber ich habe es leider nicht gemacht. Sie wolltes es dann plötlich auch nicht
mehr. ( Weil sonst ihre
AE nicht verlängert worden wäre)
- Sie den Auszug schon lange plante
- Sie drei Tage nach der Verlängerung ihrer
AE zu ihrem neuen Freund gezogen ist (Weiß
ich auch nur von ihrem Kind)
- und die Gründe die ich im ersten Posting schon genannt habe
Sind dies Gründe warum die
ABH von einer Zweckehe ausgeht? Wenn ja dann kann ich sie ja auch beim Anwalt wegen der Scheidung aufführen. Nur mein Anwalt hat mit Binationalen Ehen keine Erfahrung und bis ich einen finde hätte ich gern nähere Informationen um mich richtig vorbereiten zu können.
Ich danke euch schon jetzt für eure Hilfe!