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Zweckehe??? (Gelesen: 1.176 mal)
herbert60
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Beiträge: 7
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Zweckehe???
08.06.2005 um 22:17:41
 
Mein erstes Problem habe ich ja schon am 20.05.05 hier beschrieben. Ich danke euch nochmal für die guten Ratschläge.
Jetzt habe ich das nächste Problem.
Nach als ich beim Anwalt wegen der Scheidung war, sagte er mir das es die Möglichkeit der Härtefallscheidung gibt nur ist es schwer es zu beweisen. Auch die ABH geht von einer einseitigen Zweckehe aus. Ich weiß aber nicht wie ich es beweisen soll.
Vielleicht zählt ja:
- Sie mich nach einen halben Jahr Ehe Weihnachten und Silvester alleine gelassen hat
  und lieber in Rußland war.
- Sie mich nach einen Jahr betrogen hat
- Sie mir 5000,- EUR geboten hat falls wir uns trennen (Was ich nie erhalten hätte/habe
  und auch nicht wollte)
- Ihr Sohn mir gesagt hat das sie mich nur geheiratet hat um in D zu bleiben weil ja ihre
  ganze Familie hier ist. ( Ich darf ihn jetzt nicht mehr sehen und sprechen. Es ist auch
  nicht mein Kind)
- Ich sie schon vor 5 Monaten aus der Wohnung werfen sollte. Sie tat alles damit ich es
  mache, aber ich habe es leider nicht gemacht. Sie wolltes es dann plötlich auch nicht
  mehr. ( Weil sonst ihre AE nicht verlängert worden wäre)
- Sie den Auszug schon lange plante
- Sie drei Tage nach der Verlängerung ihrer AE zu ihrem neuen Freund gezogen ist (Weiß
  ich auch nur von ihrem Kind)
- und die Gründe die ich im ersten Posting schon genannt habe
Sind dies Gründe warum die ABH von einer Zweckehe ausgeht? Wenn ja dann kann ich sie ja auch beim Anwalt wegen der Scheidung aufführen. Nur mein Anwalt hat mit Binationalen Ehen keine Erfahrung und bis ich einen finde hätte ich gern nähere Informationen um mich richtig vorbereiten zu können.

Ich danke euch schon jetzt für eure Hilfe!
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Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Zweckehe???
Antwort #1 - 10.06.2005 um 10:27:33
 
Hallo Herbert,

frage mal bei der für Deinen Wohnort zuständigen Rechtsanwaltskammer http://www.rechtsanwaltskammer.de  nach einem auf Ausländerrecht spezialisierten Anwalt.

Ansonsten kannst Du bei der iaf http://www.verband-binationaler.de  mal nachfragen. Dort haben sie auch Anwaltssprechstunden.

Würde die ABH Dir das evtl. schriftlich geben, dass sie von einer Zweckehe ausgeht? Dann könnte man das vor Gericht als Beweis vorlegen. Arglistige Täuschung - eine Aufrechterhaltung der Ehe ist nicht mehr zumutbar ...

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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ronny
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Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Zweckehe???
Antwort #2 - 10.06.2005 um 10:39:49
 
Zitat:
Arglistige Täuschung


...wäre ggf. auch ein Grund, die Ehe nach § 1314 Abs. 2 Nr.3 BGB aufheben zu lassen. Siehe oben bei den links den zu dejure.org, da findest Du das BGB.

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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