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Arbeitserlaubnis nach Heirat (Gelesen: 1.664 mal)
Anke
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Beiträge: 21

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Arbeitserlaubnis nach Heirat
09.06.2005 um 12:30:13
 
Hallo!

ich habe eine Frage zu der Arbeitserlaubnis für nicht-EU Bürger nach der Eheschließung mit einem in Deutschland ansässigen deutschen Staatsbürger: gilt die Arbeitserlaubnis dann nur für Deutschland, oder die EU oder die Schengen-Staaten?
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Abu
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Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeitserlaubnis nach Heirat
Antwort #1 - 09.06.2005 um 14:22:39
 
Zitat:
Hallo!

ich habe eine Frage zu der Arbeitserlaubnis für nicht-EU Bürger nach der Eheschließung mit einem in Deutschland ansässigen deutschen Staatsbürger: gilt die Arbeitserlaubnis dann nur für Deutschland, oder die EU oder die Schengen-Staaten?


Hi Anke,

die deutsche Aufenthaltserlaubnis für einen ausländischen Ehegatten eines Deutschen nach § 28 AufenthG einschließlich des damit verbundenen Rechts, eine Erwerbstätigkeit
auszuüben, gilt nur für Deutschland.

Unabhängig davon hat nach EU-Recht jeder EU-Bürger das Recht, in andere EU-Staaten einzureisen, sich dort aufzuhalten und dort zu arbeiten. Dies gilt auch für Nicht-EU-Ehegatten eines EU-Bürgers, allerdings nur zusammen mit dem EU-Bürger.

Abu
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