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Ehe in Deutschland gültig? (Gelesen: 1.224 mal)
zarah05
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ehe in Deutschland gültig?
10.06.2005 um 09:03:06
 
Hallo,

habe eine ganz kurze Frage für eine Kollegin ohne Internetanschluss:

Hat eine in der EU geschlossene Ehe in Deutschland Gültigkeit, wenn der seit mehreren Jahren geschiedene Partner bei der Eheschliessung den Familienstand ledig vorgelegt hat ? (sie wurde beim Einwohnermeldeamt als ledig geführt weil sie ihre 1. Ehe , die nicht in Deutschland geschlossen wurde auch hier nicht registrieren liess, ebenso die Scheidung)

Ich habe mit ihr darüber diskutiert und wir fragen nun Euch, weil wir uns nicht ganz sicher sind: Ehefähig ist man doch ob geschieden oder ledig . Und das war sie zum Zeitpunkt der 2. Eheschliessung. Oder ist die Ehe hier ungültig weil sie es versäumt hat, den richtigen Familienstand (geschieden statt ledig) anzugeben ?

bischen kompliziert...

 


LG Zarah   
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 10.06.2005 um 09:54:12
 
Zitat:
Oder ist die Ehe hier ungültig


Hat sie denn ein deutsches Scheidungsurteil ? Wenn nein müßte das ausländische Scheidungsurteil hier erstmal nach Art. 7 FamRÄndG anerkannt werden.

Ansonsten lebt sie nach deutschem Recht möglicherweise noch in einer strafbaren Doppelehe. Ggf. käme auch eine Eheaufhebungsklage wegen Verstoß gegen den § 1306 BGB in Betracht.

Ob die zweite Ehe gültig ist, hängt davon ab, was das für die Eheschließungsform maßgebende Recht des Eheschließungsortes an Folgen vorsieht und was materiell-rechtlich das ebenfalls zu befragende Heimatrecht des anderen Partners in der zweiten Ehe an Widrigkeiten vorsieht.

Das läßt sich ohne nähere Kenntnis nicht besser beantworten. Sorry.

Grüße
Ronny
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zarah05
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #2 - 10.06.2005 um 10:19:36
 
Hallo Ronny,

danke für die 1. schnelle Antwort !!

Hier hab ich noch ein paar Infos:

1. Beide sind deutsche Staatsbürger (er war vorher ledig)
2. Die Scheidung ihrer 1. Ehe wurde sogar in Deutschland ausgesprochen - es leigt ein rechtskräftiges deutsches Scheidungsurteil vor.
3. Die jetzige Ehe wurde im Urlaub in Dänemark geshclossen

Sie hat damals nur aus Bequemlichkeit das ganze nicht an das deutsche Standesamt und auch nicht an das Einwohnermeldeamt gemeldet, weil sie dachte das spielt keine Rolle. 

Was ist jetzt zu tun ? Muss sie sich jetzt in Dänemark erkundigen ob unter diesen Voraussetzungen die Ehe dort gültig ist ?  Wenn ja, wo macht sie das ? Beim Standesamt dort ? Oder kann man da auch hier irgendetwas über die dänischen Bestimmungen lesen?

Lg Grüsse Zarah
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 10.06.2005 um 10:34:46
 
Zitat:
Beide sind deutsche Staatsbürger (er war vorher ledig) 
:haken

Zitat:
es liegt ein rechtskräftiges deutsches Scheidungsurteil vor.
:haken

Zitat:
Die jetzige Ehe wurde im Urlaub in Dänemark geschlossen 
:haken

In diesem Falle kommt nur das deutsche materielle Recht zum Tragen, und danach ist sie in einer gültigen Ehe verheiratet. Auch sind mir im dänischen Recht keine Gründe bekannt, die zu  einem anderen Ergebnis führen würden.

Also braucht sie sich keine Gedanken machen  :paletti

Zitat:
Was ist jetzt zu tun ?


Nichts mehr  :haken außer vielleicht... Feier nachholen  grin

Grüße
Ronny
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zarah05
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #4 - 10.06.2005 um 10:46:38
 
Danke Ronny .

Das war ja wieder schneller als jeder Blitz....


Gruss zarah und maria
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