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gefesselter Student (Duldung) (Gelesen: 3.092 mal)
Philolaus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag gefesselter Student (Duldung)
08.06.2005 um 17:55:47
 
Hallo,

ich bin froh, dass es diese Seite gibt.  ich möchte Ihnen ein dickes Lob aussprechen, denn eine so informative Seite findet man selten und ich werd es allen Freunden und Leidgenossen empfehlen.

Problem:

Student seit 6 jahren in BRD . Bei meinem Antrag auf Verlängerung der Aufbw hat ABHL nach Zustand meines Studiums gefragt Bzw Vordiplom verlangt. Es fehlten noch ein paar Scheine wegen unverschuldete Notlage  . ABHL versagt weiterhin die Verlängerung

Im Institut meines Faches habe ich dann gefragt und erfahren das es laut Studienordnung keine mündliche oder schriftliche Zwischenprüfung gibt das heisst studienbegleitend.  ABHL hat damals eine andere Uni-Mitarbeiter  ausserhalb meines Fachbereiches kontaktiert. ich musste formulare vom Prof ausfüllen lassen und dem Mitarbeiter zurückbringen drauf steht welche scheine ich bisher geleistet habe . Trotzdem war er gegen mich und hat einen negativen Brief an ABHL geschickt.

nun aber steht fest  dass Studienberatung in Rahmen meines Faches nur vom Prof gegeben wird und andere haben keine Gültigkeit..


RA. widerspruch eingelegt.  duldung bekommen auf Pass steht duldung erlischt mit dem Erlass des widerspruchsverfahren ..

Ein jahr vorbei seit meinem Antrag  immer noch kein Erlass vom Amt  und die Duldung läuft bald ab während ich jetzt seminare besuche ..SS2005

Frage :
was passiert wenn die Duldung abläuft vor dem Erlass des Widerspruchsverfahrens ?
Neue Zuwanderungsgesetz erteilt keine Duldung mehr Oder ? direkt abschiebung ?
soll ich zur ABhl mit abgelaufener Duldung ?
Keine Ahnung!

Aber Vielen Dank!

Philolaus


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Mick
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immer lächeln ;)


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 08.06.2005 um 20:40:16
 
Hi,
Du solltest auf jeden Fall rechtzeitig vor Ablauf der
Duldung zur ABH gehen. Auch das Aufenthaltsge-
setz kennt noch die Duldung (§ 60a - siehe oben
unter "Gesetze").
Ein Widerspruch gegen die Versagung eines Aufent-
haltstitels hat im Normalfall keine aufschiebende
Wirkung. Das bedeutet, dass man trotzdem aus-
reisen muss. Insofern scheint man Dir mit wohl ge-
sonnen. Also: nur Mut!
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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albosa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 09.06.2005 um 15:48:27
 
Hi, Mick,
seit wann kann man mit "Duldung" studieren?
Wäre dankbar für Beantwortung.
FG Albosa
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daikiri
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 09.06.2005 um 16:50:51
 
Zitat:
seit wann kann man mit "Duldung" studieren?

Wieso denn nicht? Ich selbst hatte 1997 noch Duldung und war schon eingeschrieben.

Gruß, daikiri
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En un coctelera, ponemos 7 u 8 hielos con las pinzas. Ponemos en el vaso de la coctelera 4 cl. de ginebra y 2 cl. de zumo de limón junto con el azúcar. Cerramos la coctelera y batimos rítmicamente unos segundos. Una vez acabado de batir abrimos la boca de la coctelera y vertemos a una copa de cóctel, sobre un platillo o un posavasos, para su servic
 
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albosa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 09.06.2005 um 19:08:08
 
Hallo, Daikiri,
als Asylbewerber bekam man eine Duldung. Damit war die Studienaufnahme nicht möglich.
Du verwechselst sicher Bewilligung mit Duldung. Mit einer Bewilligung zu Studienzwecken kann man studieren. Du hattest also eine Bewilligung, nicht Duldung.
FG Albosa
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albosa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 09.06.2005 um 19:15:21
 
Hallo, Philolaus,
meine Frage: Wieso schrieb dein Professor schlecht über dich an die ABH?
Weil dir ein  paar "Scheine" für die Zwischenprüfung fehlten? Studienbegleitend ein Vordiplom ablegen? Ich verstehe deinen Vortrag nicht.
Es fehlen doch sicher ein paar Bausteine in deiner Schilderung, so dass eine zutreffende Antwort gar nicht möglich ist.
Und - Seminare besuchen ist doch nutzlos, wenn man nicht eingeschrieben ist.
Du solltest den Tatsachen "ins Gesicht sehen". Damit kannst du vielleicht noch etwas bewirken.
FG Albosa
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daikiri
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 09.06.2005 um 22:39:20
 
@albosa

Hallo albosa! [beifall=beifall.gif]

Wie du hier links
<---- sehen kannst, bin ich kein Experte in Sachen Ausländerrecht. Denoch möchte ich dich kurz "belehren".

Die Duldung wurde (wird) nicht nur Asylsuchenden erteilt. Die schöne Flagge in meinem Profil gehört Bosnien und ich war in Deutschland als Flüchtling mit Duldung. Leider.

Da du so selbstsicher schreibst
Zitat:
Du hattest also eine Bewilligung, nicht Duldung.

wirst du mir sicherlich vergeben, dass ich mein grinsen nicht zu verstecken versuche. :brrr

Ich nehme an, Philolaus ist auch kein Asylsuchender und hat trotzdem eine Duldung.
Wie ich sehe, ist Philolaus gerade online. Vielleicht kann er deine berechtigte Fragen zum Sachverhalt antworten.

Liebe Grüße  :paletti,
daikiri (klein geschrieben)
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Philolaus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #7 - 09.06.2005 um 23:14:10
 
Zitat:
Hallo, Philolaus,
meine Frage: Wieso schrieb dein Professor schlecht über dich an die ABH?
Weil dir ein  paar "Scheine" für die Zwischenprüfung fehlten? Studienbegleitend ein Vordiplom ablegen? Ich verstehe deinen Vortrag nicht.
Es fehlen doch sicher ein paar Bausteine in deiner Schilderung, so dass eine zutreffende Antwort gar nicht möglich ist.
Und - Seminare besuchen ist doch nutzlos, wenn man nicht eingeschrieben ist.
Du solltest den Tatsachen "ins Gesicht sehen". Damit kannst du vielleicht noch etwas bewirken.
FG Albosa



hi

Im gegenteil der Prof kennt mich besser und er schrieb nicht schelecht über mich an ABH. er hat nur eingetragen welche scheine ich bisher geleistet habe (Studienverlauf)  dieses Blatt habe  ich dann vorgelegt einem Beamte , der zuständig ist für zentrale studienberatung und . schliesslich hat der Berater eine Prognose gemacht und eine Antwort an ABH geschickt ..Dieser Brief ist auslöser für die Hölle , in der ich ein jahr lang sitze .  was er geschrieben hat weiss ich nicht. naja langsam hab ich mir gemerkt ohne Vordiplom braucht man nicht mehr hinzugehen.


Kampf gegen Frust & Antideprisiva:


RA hat widerspruch eingelegt über den bisher noch nicht entschieden wurde .ein freundlicher Abhler hat daher Duldung ausgestelt . Also mit Duldung kann man doch auch studieren , denn auf meinem Pass steht zusätzlich neben der Kette (aussetzung der Abschiebung) folgendes : nur zum zweck des studiums ....+90 tage arbeit +erlischt mit Erlass des widerspruchsverfahrens.

nur noch 3 scheine bis Zwischenprüfung. wir haben aber Keine schrieftliche oder mündliche Prüfung . wir kriegen eine Bescheinigung auf der Basis der im Grundstudium gemachten Scheine mehr nicht .

Ich bin doch eingeschrieben und schreibe menge Referate und suche seminare .dies bedeutet ende SS2005 krieg ich mit sicherheit mehr als zwischenprüfung .

Jetzt bin ich schon sehr stark belastet :
1: weil die Duldung während Studiums bald abläuft
2: über widerspruchsverfahren noch nicht entschieden.

Ich hoffe das sie mich bis ende SS2005 hier lassen, denn dann hab ich die so genannte zwischenprüfung in der Tasche , in diesem Fall kann ich nicht mehr warten wenn Probleme weiter bestünden  und würde gerne meine sachen gleich auspacken. Deutsche Vordiplom hat doch was anzubieten überall in der Welt , obwohl ich gerne in BRD weiter studieren möchte.

Also
Herzliche Grüsse!








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albosa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 10.06.2005 um 10:51:06
 
Hi, Philolaus,
nachdem du dein Problem nun eindeutiger beschrieben hast, kann man dich ermutigen, weiterzumachen. Wenn du die Scheine zusammenbekommst, jetzt schon mehr als vorher hast, kannst du die doch inzwischen mal bei der ABH vorlegen.
Sicherlich hat der freundliche Bearbeiter, der die Duldung erteilt hatte, auch weiterhin Verständnis. Und - Prüfungen von Unterlagen bedingen einen hohen Zeitaufwand.
Ich kenne einen Fall, da studiert jemand schon 14 Jahre in Deutschland.
Seit drei Jahren will die ABH "abschließend prüfen".
Die ABH sagt außerdem, dass die weiteren Prüfungen "jahrelang" dauern können.

Also - nur Mut. Du studierst ja, wie du angegeben hast, erst 6 Jahre.
LG Albosa
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