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Frage zum Aufenthalt als Student (Gelesen: 1.190 mal)
Adaeze
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10.06.2005 um 10:21:52
 
hallo,

mein freund kommt aus kamerun und hat einen aufenthalt zum zwecke eines studiums.

nun hat er seinen pass verloren und inzwischen einen neuen bekommen.

in seinem alten pass stand drin, dass er eine aufenthaltsbewilligung hat und der zusatz, dass er 90 tage bzw. 180 halbe tage arbeiten darf in den semesterferien.

in seinem neuen pass steht nun drin, dass er eine aufenthaltserlaubnis nach § 16 (5) hat. in absatz 5 steht folgendes :

Einem Ausländer kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen, die nicht der Studienvorbereitung dienen, und in Ausnahmefällen für den Schulbesuch erteilt werden. Absatz 2 gilt entsprechend.

das stimmt ja so nicht, weil er deutschkurse ja zum zwecke des anschliessenden studiums besucht.

ausserdem ist nirgends mehr aufgeführt, dass er eben diese 90 tage arbeiten darf.

darf er das jetzt nicht mehr ? und warum bekommt er eine andere erlaubnis, als in seinem verlorenen pass drin war ?

kann mir jemand helfen ? mein freund ist total fertig deswegen. wenn er überhaupt nicht arbeiten darf, weiss er nicht, wie sein studium finanzieren soll.

viele grüsse,

adaeze
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Ralf
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Antwort #1 - 10.06.2005 um 12:54:19
 
Zitat:
in seinem alten pass stand drin, dass er eine aufenthaltsbewilligung hat
...
warum bekommt er eine andere erlaubnis, als in seinem verlorenen pass drin war ?

Ganz einfach deshalb, weil es eine Aufenthaltsbewilligung nicht mehr gibt, folglich kann auch keine mehr eingetragen werden. Seit dem 1.1.2005 ist das Aufenthaltsgesetz an die Stelle des Ausländergesetzes getreten, danach gibt es für Studienzwecke eine AE nach § 16 AufenthG. Für Sprachkurse gilt Absatz 5.
Wenn der Sprachkurs der Studienvorbereitung dient, sollte er dies der Ausländerbehörde nachweisen.
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Adaeze
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Antwort #2 - 10.06.2005 um 13:08:04
 
er hat doch ein bescheinigung von der uni, dass er dort anfangen will zu studieren. und das war doch vorher auch klar. in seinem verlorenen pass stand drin, dass er eben eine bewilligung zum sprachkurs mit anschliessendem studium hat.

und beudeutet das, dass er jetzt nicht mehr 90 tage arbeiten darf ?
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