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Job im Ausland (Gelesen: 1.994 mal)
Kalo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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08.06.2005 um 15:39:53
 
Hallo allerseits,

ich bin kroatischer Staatsbürger (nicht EU), Aufenthaltsberechtigung, 32 Jahre, seit 30 Jahren in Deutschland lebend.

Nun mein Problem:

Ich habe eine Arbeitsstelle in Kroatien angeboten bekommen. Dadurch würde ich meinen Hauptwohnsitz nach Kroatien verschieben, in BRD also nur noch einen Zweitwohnsitz haben. Durch meine Arbeit müsste ich ca. 1* monatlich nach Deutschland reisen.

Ich habe nun gehört, dass ich durch diese Arbeit (vor allem weil es im eigenen Land ist) meinen Aufenthaltsstatus verlieren würde.
Falls das der Fall wäre, wie könnte man das abwenden?

Kann mich da jemand aufklären?

Vielen Dank im Voraus

Gruss
Kalo
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Ralf
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Antwort #1 - 08.06.2005 um 16:21:29
 
Zitat:
Aufenthaltsberechtigung

... ist jetzt eine Niederlassungserlaubnis.

Schau mal bei
§ 51 AufenthG
nach, dort insbesondere bei Absatz 2.
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...
 
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Kalo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 08.06.2005 um 16:47:03
 
Zitat:
Schau mal bei
§ 51 AufenthG
nach, dort insbesondere bei Absatz 2.


Danke Dir,

also ich bin jetzt etwas überrascht und verwirrt. Das würde doch dann heissen, dass jeder Ausländer der seit 15 Jahren in Deutschland lebt immer wieder zurück nach BRD kann, oder???

Frage nochmal, da

1.) meine Eltern nachdem Sie Rentner geworden sind nicht nach Kroatien ziehen durften (besser gesagt Ihren Aufenthaltsstatus verloren hätten - Berechtigung), weil Sie ins eigene Land ziehen.
2.) meine Schwester Ihren Aufenthaltsstatus verloren hätten, wenn Sie in Kroatien studiert hätte (sie ist in BRD geboren und lebt hier das ganze Leben).

Das sind Informationen, die das Bürgeramt meinen Eltern bzw. meiner Schwester mitteilte.

Irgendwie hört sich das mit den 15 Jahren zu gut/einfach an. Vielen dank für weitere Infos.

Gruss
Kalo
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Abu
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Antwort #3 - 08.06.2005 um 17:09:08
 
Hi,

bitte berücksichtigen, daß es diese Regelung erst mit dem seit 01.01.2005 gültigen Aufenthaltsgesetz gibt.

Abu
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Ralf
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Antwort #4 - 08.06.2005 um 18:28:17
 
Zitat:
Das würde doch dann heissen, dass jeder Ausländer der seit 15 Jahren in Deutschland lebt immer wieder zurück nach BRD kann, oder??


Nur wenn er a) eine Niederlassungserlaubnis besitzt und b) der Lebensunterhalt gesichert ist.

Außerdem komt es auch nicht darauf an, ob jemand sich im eigenen Heimatstaat oder im sonstigen Ausland aufhält. Und, wie Abu richtig bemerkte: Diese Regelung ist neu, vor dem 1.1.2005 gab es eine vergleichbare Regel nicht.
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Riki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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Antwort #5 - 08.06.2005 um 21:45:53
 
Hallo Kalo,

was hindert Dich daran, zwei Wohnsitze zu haben, wie das Tausende anderer Kroaten in D/HR auch haben?

Gruß

Riki
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