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Wichtige Frage an ABHler (Gelesen: 1.962 mal)
Panda100
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Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wichtige Frage an ABHler
07.06.2005 um 01:15:40
 
Hallo alle Experten,  :anbet

Ich hätte eine Frage und würde Ihnen sehr dankbar, wenn
Sie beantworten könnten.

Folgendes Problem:
Ich habe eine Unterhaltserklärung in Juni 2001 bei ABH für einen
französischen Student unterschrieben, der für 2-3 Semester mit
Stipendium als Austausch-Student in Deutschland studieren sollte.

Durch die Unterhaltserklärung hat er eine befristete AE für EU-Bürger
(AE gültig von Juni 2001 - Juni 2003) bekommen.

Der Student ist in August 2002 mit ordentlicher polizeilicher Abmeldung
Deutschland verlassen.

Meine Frage ist nun, Ist meine Unterhaltserklärung jetzt endlich
ungültig durch Aufenthaltsbeendigung vor knappe 3 Jahren? Oder bin ich jetzt immer noch Unterhaltspflichtig für ABH, wenn der Student jetzt wieder nach Deutschland
kommen würde?

Vielen Dank im Voraus   :anbet
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wichtige Frage an ABHler
Antwort #1 - 07.06.2005 um 01:20:31
 
Zum ungezählten mal wieder ein angebrachter allgemeiner Hinweis:
(kein direkter Vorwurf an den Poster)


bitte versucht doch den Betreff etwas "besser" zu wählen. Hier käme z.B.
in Betracht: Frage zur Verpflichtungserklärung .....

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Samfro
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ohne Worte!!!


Beiträge: 112
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
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Antwort #2 - 07.06.2005 um 10:43:56
 
grundsätzlich würde ich sagen du bist als der verpflichtung raus.

aber was für ein zeitraum würde denn auf der VE vermerkt?
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Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren!
 
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Panda100
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Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Schwierige Frage zur Verpflichtungserklärung
Antwort #3 - 07.06.2005 um 11:44:59
 
Hallo,

vielen Dank für die schnelle Info.

Es gabe 3 Möglichkeiten auf der Unterhaltserklärung zu kreuzen:
    - für die Dauer des Aufenthalts
    - für die Dauer des Studiums
    - für die Dauer von 5 Jahren

Ich denke, daß ich damals "für die Dauer des Studiums" angekreuzt
habe. Blöderweise habe ich keine Kopie davon bekommen.

Der Franzose bekommt seit 01.01.2003 Sozialhilfe in Frankreich.

bin ich jetzt aus der Verpflichtung aus? Vielen Dank im Voraus

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