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Zeitnot - ABH Zustimmung/Verschweigungsfrist (Gelesen: 1.711 mal)
umarkus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Zeitnot - ABH Zustimmung/Verschweigungsfrist
28.05.2005 um 02:25:26
 
Hallo allerseits,

Ich bin neu hier im Forum und hoffe jemand kann mir weiterhelfen. Ich bin Deutscher und lebe mit meiner Kolumbianischen Lebensgefaehrtin in den USA. Wir sind zur Heirat meines Bruders am 3. Juni nach Duesseldorf eingeladen. Wir haben Anfang Mai alle Unterlagen inclusive der Verplichtungserklaerung meines Bruders fuer das Visum fuer meine Lebensgefaehrtin per Post bei unserem zustaendigen Konsulat in Houston eingereicht (1500 km von unserem Wohnort entfernt...). Die waren anscheinend sehr beschaeftigt und wir haben dann bis 23. Mai nichts weiter gehoert und angenommen das alles in Ordnung waere. Die riefen dann jedoch an und sagten, das wir die sogenannte Belehrung nochmal runterladen muessten und dann beim Notar die Unterschrift beglaubigen lassen muessten (kein Hinweis darauf weder im Internet noch in dem Formular). Wir haben das sofort gemacht und per Express nach Houston ueber Nacht zurueck geschickt. So weit so gut.

Ich habe dann diese Woche nocheinmal nachgehackt und es wurde mir dann gesagt, dass alles in Ordnung waere und das Visum am 3. Juni ausgestellt werden koennte. 3. Juni?!? Es stellte sich dann heraus, das die Unterlagen anscheined erst am 23. eingehend bearbeitet wurden und aufgrund der notwendigen Genehmigung aus Deutschland, die 10 Tage brauchen wuerde, das Visum erst am 3. Juni ausgestellt werden koennte... Abflugtermin war fuer den 1. Juni geplant, um es rechtzeitig zur Hochzeit zu schaffen.

Ich habe mich dann mal versucht, schlau zu machen, warum denn eine Genehmigung aus Deutschland erforderlich waere, da ich bisher davon ausgegangen war, das diese fuer kurzfristige Schengen Besuchsvisa (10 Tage in diesem Falle) nicht notwendig waere. So wie Ich das jetzt vermute, sind die Kolumbianer mal wieder auf irgendeiner schwarzen Liste, die extra Zustimmungen erfordern und eine Anfrage ueber das AZR und zustaendige ABH erfordern. Laut Gesetz tritt dann wohl die Verschweigungsfrist von 10 Tagen ein, was heisst, falls sich die ABH inherhalb von 10 Tagen nicht beim Konsulat meldet, kann das Visum ausgestellt werden.

Eine Anfrage bei der ABH am Wohnort meines Bruders in Duesseldorf erreichte nichts, man sei nicht zustaendig und eine Zustimmung wuerde fuer ein Visum dieser Art sowieso nicht gebraucht. Eine Anfrage beim Auswaertigen Amt ergab, das fuer dieses Visum nur eine Kurzanfrage beim AZR notwendig waere, die per E-mail in wenigen Stunden erledigt werden koennte. Alles andere sei alleinige Angelegenheit des Konsulates. Ein erneutes Nachhacken beim Konsulat ergab dann den Hinweis, das das in diesem Falle so nicht stimme, da es sich ja nun um eine Kolumbianerin handelt, Zustimmung vom Bundesverwaltungsamt notwendig.

Ein sofortiger Anruf beim Bundesverwaltungsamt (Freitag kurz vor 17 Uhr!) erreichte dann einen sehr hilfsbereiten Herren, der uns an eine Dame weitervermittelte, die dann mal im AZR nachgeschaut hat (ich bin normalerweise nicht besonders behoerdenliebend aber die Damen & Herren dort haben mich doch sehr positiv beeindruckt!). Meine Lebensgefaehrtin ist da drin und wenn wir irgend etwas aktiv erreichen wollten, bevor die 10 Tage abgelaufen sind, muessten wir die zustaendige ABH veranlassen, ein Fax mit der Bitte um Genehmigung an das Konsulat in Houston zu schicken.

Hier dann endlich meine zwei Fragen: Wie kann ich (mein Bruder) die zustaendige ABH schnellstmoeglich dazu bewegen, eine Genehmigung nach Houston zu faxen und wird noch irgendetwas zusetzliches benoetigt (entsprechender Vermerk der ABH/des Bundesverwaltungsamts in dem AZR) damit das Konsulat in Houston das Visum ausstellen kann? Wer ist in Duesseldorf zustandig, die Zentrale ABH (oder doch die Kommunale ABH bei der es wohl mein Bruder ohne Erfolg versucht hat)?

Vielen Dank im Voraus fuer jegliche Hinweise, die zum Erfolg fueren koennten!


Markus  :paletti
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Mick
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Antwort #1 - 28.05.2005 um 23:33:10
 
Hi Markus,
in Düsseldorf ist die kommunale ABH zuständig.
Außer telefonieren und auf Good-Will hoffen bleibt
da wohl nix, um die Verschweigefrist zu verkürzen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 30.05.2005 um 07:28:52
 
Ich habe folgendes weiter oben gelesen:
Ein sofortiger Anruf beim Bundesverwaltungsamt (Freitag kurz vor 17 Uhr!) erreichte dann einen sehr hilfsbereiten Herren, der uns an eine Dame weitervermittelte, die dann mal im AZR nachgeschaut hat (ich bin normalerweise nicht besonders behoerdenliebend aber die Damen & Herren dort haben mich doch sehr positiv beeindruckt!).


Das kann ich nur bestödigen und das sollte auch hier mal als lob gesagt werden.Schon mehrfach hatte ich mit dem BVA zu tun.Durchweg waren allen Ansprechpersonen freundlich hilfbereit und es waren von dort weitaus konkretere Ausasgen über zeitlcihe Abläufe (..wann ist ein fax wohin verandt worden...) zu erhalten als von den ALB's und /oder den Botschaften.
So stelle ich mir Dienstlleistung am Bürger vor
viele Grüsse peku
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umarkus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 20.06.2005 um 20:49:05
 
Hallo Leute,

Hier nochmal kurz eine Zusammenfassung der weiteren Ereignisse falls jemand mal ein aehnliches Problem hat:

Wir haben dann tatsaechlich die kommunale ABH in Duesseldorf dazu bewegen koennen, ihr Einverstaendniss zum Konsulat nach Houston zu faxen. Eine Rueckfrage mit Houston ergab dann, das sie das Fax erhalten haetten, aber das Computersystem (AZR ) nichts entsprechendes zeigen wuerde, was aber notwendig waere.

Nach einigem hin und her hat dann das Bundesverwaltungsamt in Koeln wohl einen entsprechenden Vermerk hizugefuegt (nachdem sie eine Kopie des Faxes von der ABH in Duesseldorf erhielten). Bei einer weiteren Diskussion zwischen Koeln und Houston stellte sich dann heraus das in diesem Falle auch die Genehmigung der Behoerden die fuer die anderen Schengen Staaten zustaendig sind benoetigt werden, da es sich um ein Schengen Visum handele... Wie man sich wohl gut vorstellen kann ist das praktisch unmoeglich zu bewerkstelligen...

Letztendlich mussten wir dann doch die Verschweigefrist abwarten, da der Mai aber 31 Tage hatte erhielten wir das Visum dann am Donnerstag morgen (2. Juni, einen Tag frueher als urspruenglich vom Konsulat angegeben) was uns dann erlaubte den Pass per Kurier inerhalb weniger Stunden nach Chicago zu verfrachten wo meine Lebensgefaehrtin ihn dann am Schalter abholte before sie den Flieger nach Deutschland bestieg mit dem sie dann am Freitag mittag in Duesseldorf ankam.

Fazit:
1. Es ist praktisch unmoeglich die Verschweigefrist (in diesem Falle 10 Tage) bei Schengen Visa aktiv zu verkuerzen da theoretisch die Genehmigung aller Schengenstaaten benoetigt wird.
2. Wenn etwas entsprechendes von einer ABH zu einem Konsulat geschickt wird sicher gehen dass das Bundesverwaltungsamt in Koeln im Bilde ist und das AZR (Computersystem) entsprechendes wiederspiegelt.
3. Kolumbianer werden dank des Antiterrorgesetzes als generelles Sicherheitsrisiko angesehen und sind gleich gestellt mit Staatsbuergern bekannter arabischer Staaten; Besuchsvisa werden daher nach oben beschriebenen Verfahren ausgestellt und benoetigen mindestens 10 Tage anstatt der sonst ueblichen 1 bis 2 Tage.

Markus
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