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Einladung notwendig? (Gelesen: 1.630 mal)
phiL
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Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einladung notwendig?
26.05.2005 um 14:59:12
 
Hallo,

ich habe eine Freundin in Moskau. Ich habe sie im April dieses Jahr dort besucht, mit einem Touristenvisa, was ich mir von einem Reisebüro hier in Berlin besorgt habe.
Im Sommer möchte mich meine Freundin hier in Berlin besuchen. Ich dachte, dass sie in Moskau genauso ein Touristenvisa in einem Reisebüro beantragen kann, aber sie meinte, dass sie vorher eine Einladung (Verpflichtungserklärung) von mir benötigt. Ist das wirklich notwendig? Ich kann ja nicht mal ein festes Einkommen nachweisen da ich zZ noch studiere.

vielen Dank für eure Hilfe im vorraus

Philipp
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Abu
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Beiträge: 2.772

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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 26.05.2005 um 18:17:47
 
Zitat:
Im Sommer möchte mich meine Freundin hier in Berlin besuchen. Ich dachte, dass sie in Moskau genauso ein Touristenvisa in einem Reisebüro beantragen kann, aber sie meinte, dass sie vorher eine Einladung (Verpflichtungserklärung) von mir benötigt. Ist das wirklich notwendig?

Das kommt darauf an. Lies Dir vielleicht erst einmal die beiden folgenden Merkblätter der Deutschen Botschaft in Moskau durch:
- Besuchsreisen http://www.moskau.diplo.de/de/01/Visabestimmungen/Visa-Merkblaetter/Besuchsreise...
- "Reisen mit dem Reisebüro" http://www.moskau.diplo.de/de/01/Visabestimmungen/Visa-Merkblaetter/Reisebuero__...

Zitat:
Ich kann ja nicht mal ein festes Einkommen nachweisen da ich zZ noch studiere.
In dem Fall kannst Du evtl. auch bestehendes Vermögen einsetzen bzw. jemand Drittes (z. B. Deine Eltern) bitten, die VE abzugeben.

Abu
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phiL
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Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einladung notwendig?
Antwort #2 - 28.05.2005 um 12:43:11
 
Danke für deine schnelle Hilfe. Ich werde dann wahrscheinlich mein Vater bitte den Antrag zu stellen.
Ich habe noch eine Frage zu dem Antrag selbst. Ich habe mir die Infos zur Verpflichtungserkläung usw. durchgelesen. Ich habe auf der Internetseite meines Wohnsitzes (Berlin) ein Formular dazu gefunden, ist dies das richtige?
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phiL
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Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einladung notwendig?
Antwort #3 - 28.05.2005 um 13:50:46
 
Ich habe noch eine andere Frage Zwecks Einkommenserklärung. Gibt es dort auch einen Vordruck? Weil man muss ja ein Einkommsnachweis bei der Abgabe der Verpflichtungserklärung vorlegen.

Danke für Hlfe, Philipp
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Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #4 - 28.05.2005 um 23:06:05
 
Zur Erklärung über das Einkommen sollte man als Beweis am besten die letzten 3 Gehaltsabrechnungen mitnehmen und falls man auch andere Einnahmen hat wie z. B. Mieteinnahmen und Zinseinkünfte die entsprechenden Mietverträge und Kontoauszüge. Bei Selbständigen den letzten Steuerbescheid und die aktuelle Einnahmen-Überschussrechnung bzw. die letzten 3 Monatsabschlüsse mitbringen.

Dass es hierfür einen speziellen Vordruck geben soll, ist mir nicht bekannt, allerdings ist die letzte Verpflichtungserklärung, die ich abgegeben habe, auch schon wieder über 1 Jahr her, und das war in Hessen.

Viele Grüße
Janna
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