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Wann FZF stellen???? (Gelesen: 2.030 mal)
kocak
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Beiträge: 43

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wann FZF stellen????
17.05.2005 um 12:37:32
 
Hallo,

ich und mein Mann sind jetzt fast 3 Jahre verheiratet. Er wurde 1999 abgeschoben und lebt in der Türkei. Laut ABH in Deutschland wo er abgeschoben wurde darf er am 6. Januar 2006 einreisen. Ich lebe derzeit auch in der Türkei bin aber in Deutschland gemeldet.

Ich habe habe mich beim Konsulat in Izmir erkundigt wegen der Dauer der Bearbeitung des Visums, die sagten mir da mein Mann abgeschoben wurde dauert die Bearbeitungszeit ca. 4 Monate oder laenger.

Da mein Mann in der Saison arbeitet in der Türkei würden wir jetzt gerne die FZF beantragen.

Waere es jetzt schon zu früh??? Weil ich möchte gerne das wir am 6. Januar in Deutschland sind und deshalb dachte ich je früher desto besser.

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miramax
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Beiträge: 83

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wann FZF stellen????
Antwort #1 - 17.05.2005 um 13:50:18
 
Hallo kocak, nach dem von dir geschildernen Fall bin ich nicht der Meinung,dass vor dem Ablauf der Einreisesperre die ABH die Wiedereinreise zustimmen wuerde.
Wenn alle Umstaende( Ehe u.s.w.) beruecksichtigt worden sind...
Fraglich ist ebenso aus welchen Gruenden die ABH trotzt  der Eheschliessung  die Wiedereinreise erst nach  Jahren zustimmt . Aber das weisst Du vielleicht besser.

Ausserdem mit deinem jetzigen Aufenthalt in TR hast Du deutlich gezeigt dass die Ehe in TR gelebt werden kann...

Gruesse
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Gruesse
 
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kocak
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Beiträge: 43

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 17.05.2005 um 14:03:41
 
Also er darf erst wieder am 6. Januar 2006 einreisen in Deutschland bis dahin hat er eine Sperre.

Ich möchte ja die FZF jetzt schon beantragen damit wir am 6. Januar 2006 einreisen können. Ich möchte ja nicht früher nach Deutschland. Ich dachte halt wenn dielaenger  Bearbeitungzeit laenger dauert.
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #3 - 17.05.2005 um 17:33:05
 
Zitat:
Ich dachte halt wenn dielaenger  Bearbeitungzeit laenger dauert.


Hi,
offensichtlich ist die Sperrwirkung ja schon befristet
worden, insofern muss das Visumsverfahren nicht
länger dauern, als sonst auch. Den Visumsantrag
jetzt schon zu stellen, halte ich für sinnlos. Da riskiert
Ihr nur eine Ablehnung wegen der noch bestehenden
Sperre.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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kocak
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wann FZF stellen????
Antwort #4 - 18.05.2005 um 10:18:18
 
hallo mick


und wann soll die FZF stellen???Die vom Konsulat meinten halt ich soll ca 4 . monate vorher vor der geplante Einreise kommen.
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