Hallo an alle!
Mein Freund hat ein Kind mit einer deutschen Frau, die allerdings in einem anderen Bundesland lebt.
Nun hat er die Vaterschaftserklärung mit Zustimmung der Mutter, die Abstammungsurkunde des Kindes und seinen gültigen Reisepass bei der Ausländerbehörde abgegeben.
Vorher wurde ihm von der
ABH schriftlich versichert, dass ihm "nach der Vorlage eines gültigen Reisepasses eine Aufenthaltsgenehmigung für die Bundesrepublik Deutschland erteilt wird" . Auch ohne das halbe Sorgerecht für das Kind.
Bei einem seiner Freunde war das allerdings genauso und diesem wurde heute von der
ABH gesagt, er muss nun doch das halbe Sorgerecht haben, sonst bekommt er keine Aufenthaltserlaubnis.
Jetzt sind wir recht ratlos, da die Mutter des Kindes meinem Freund auf keinen Fall das halbe Sorgerecht geben will.
Kann uns jemand weiterhelfen? Ist eine Aufenthaltserlaubnis auch ohne Sorgerecht und nur mit einer Vaterschaftsanerkennung möglich (wie das die Ausländerbehörde ja eigentlich zugesichert hat) ?
Viele Grüße und herzlichen Dank für Antworten
Lena