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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> AUFENTHALTSERLAUBNIS auch ohne halbes Sorgerecht?
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Beitrag begonnen von lena01 am 11.05.2005 um 16:19:16

Titel: AUFENTHALTSERLAUBNIS auch ohne halbes Sorgerecht?
Beitrag von lena01 am 11.05.2005 um 16:19:16
Hallo an alle!

Mein Freund hat ein Kind mit einer deutschen Frau, die allerdings in einem anderen Bundesland lebt.

Nun hat er die Vaterschaftserklärung mit Zustimmung der Mutter, die Abstammungsurkunde des Kindes und seinen gültigen Reisepass bei der Ausländerbehörde abgegeben.
Vorher wurde ihm von der ABH schriftlich versichert, dass ihm "nach der Vorlage eines gültigen Reisepasses eine Aufenthaltsgenehmigung für die Bundesrepublik Deutschland erteilt wird" . Auch ohne das halbe Sorgerecht für das Kind.

Bei einem seiner Freunde war das allerdings genauso und diesem wurde heute von der ABH gesagt, er muss nun doch das halbe Sorgerecht haben, sonst bekommt er keine Aufenthaltserlaubnis.

Jetzt sind wir recht ratlos, da die Mutter des Kindes meinem Freund auf keinen Fall das halbe Sorgerecht geben will.

Kann uns jemand weiterhelfen? Ist eine Aufenthaltserlaubnis auch ohne Sorgerecht und nur mit einer Vaterschaftsanerkennung möglich (wie das die Ausländerbehörde ja eigentlich zugesichert hat) ?

Viele Grüße und herzlichen Dank für Antworten
Lena

Titel: Re: AUFENTHALTSERLAUBNIS auch ohne halbes Sorgerecht?
Beitrag von Mick am 11.05.2005 um 16:36:15
Hi,
grundsätzlich würde die AE zur Ausübung der Personen-
sorge
für das deutsche Kind zu erteilen sein. Das ist offen-
sichtlich nicht möglich. Ggf. genügt auch eine Beistandsge-
meinschaft, die erheblich über eine bloße Begegnungsge-
meinschaft hinaus geht. Ob das vorliegende bejaht werden
wird, kann von hier nicht beurteilt werden.

Titel: Re: AUFENTHALTSERLAUBNIS auch ohne halbes Sorgerecht?
Beitrag von lena01 am 11.05.2005 um 17:08:53
Hallo Mick!

Eigentlich ist die schriftliche Bestätigung der Ausländerbehörde doch verbindlich. Die AHB kann ihm ja nicht zusichern eine AE zu bekommen und dieses "Versprechen" einfach wieder zurückziehen oder?

Was ist eigentlich eine Begegnungsgemeinschaft?

Viele Grüße und dankeschön
Lena

Titel: Re: AUFENTHALTSERLAUBNIS auch ohne halbes Sorgerec
Beitrag von Abu am 11.05.2005 um 18:06:39

schrieb am 11.05.2005 um 17:10:13:
Was ist eigentlich eine Begegnungsgemeinschaft?

Das ist Beamtendeutsch für "Man sieht sich ab und zu", während "Beistandsgemeinschaft" heißt "Man hilft sich und kümmert sich um einander".

Abu

Titel: Re: AUFENTHALTSERLAUBNIS auch ohne halbes Sorgerec
Beitrag von Mick am 11.05.2005 um 18:27:28

schrieb am 11.05.2005 um 17:08:53:
Hallo Mick!

Eigentlich ist die schriftliche Bestätigung der Ausländerbehörde doch verbindlich. Die AHB kann ihm ja nicht zusichern eine AE zu bekommen und dieses "Versprechen" einfach wieder zurückziehen oder?


Hi,
an eine schriftliche Zusicherung ist die Behörde in der Tat gebunden.
Die könnte nur nach den Vorschriften für den Widerruf eines Ver-
waltungsaktes aus der Welt geschafft werden.
Ich würde mal sagen, dass Ihr locker bleibt, da ja eben diese Zusage
in der Welt ist. Vielleicht lagen bei dem Bekannten ja doch andere
Umstände vor, die Dir nicht bekannt sind.

Titel: Re: AUFENTHALTSERLAUBNIS auch ohne halbes Sorgerecht?
Beitrag von lena01 am 11.05.2005 um 20:17:55
Hallo Mick!

Danke für deine Antwort.
Ja, das denke ich eben auch. Falls die ABH nun doch das Sorgerecht verlangt, was sollen wir dann machen? Gleich einen Rechtsanwalt einschalten, das kostet so viel Geld.
Meinst du das könnten wir auch alleine regeln?

Viele Grüße
Lena

Titel: Re: AUFENTHALTSERLAUBNIS auch ohne halbes Sorgerec
Beitrag von Mick am 11.05.2005 um 20:23:09

schrieb am 11.05.2005 um 20:17:55:
Falls die ABH nun doch das Sorgerecht verlangt, was sollen wir dann machen? Gleich einen Rechtsanwalt einschalten, das kostet so viel Geld.
Meinst du das könnten wir auch alleine regeln?


Versuchen könnt Ihr es. Aber wenn sie es verlangen und
nicht nachgeben, wird es zur Ablehnung der AE kommen.
Da ist anwaltlicher Rat sicherlich angesagt.

Titel: Re: AUFENTHALTSERLAUBNIS auch ohne halbes Sorgerecht?
Beitrag von tangoysalsa am 12.05.2005 um 16:34:30
Hallo,
mein Freund ist geschieden von seiner deutschen Frau und hat auch ein deutsches Kind.
Er hat zwar das hälftige Sorgerecht, doch trotzdem wollte die Ausländerbehörde zur Verlängerung der AHE die persönliche Vorsprache der Mutter, ob der gerichtlich ausgehandelte Umgang auch wirklich ausgeübt wird. Die gerichtliche Urkunde über das hälftige Sorgerecht hat also NICHT ausgereicht.   :(
In eurem Fall wurde es höchstwahrscheinlich auch ausreichen, wenn die Mutter einen regelmäßigen Umgang mit Zahlung des Kindesunterhalts (dieses wurde von der Behörde als sehr wichtig angesehen) bestätigen kann.    ;)
Viele Grüsse

Titel: Re: AUFENTHALTSERLAUBNIS auch ohne halbes Sorgerecht?
Beitrag von ronny am 12.05.2005 um 16:41:34

Zitat:
einen regelmäßigen Umgang mit Zahlung des Kindesunterhalts



Zitat:
Umgang auch wirklich ausgeübt wird


Das sind ja auch wesentliche Aspekte der sog. Beistandsgemeinschaft, die im Gegensatz zur reinen Begegnungsgemeinschaft einen Aufenthalt rechtfertigt.

Ronny

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