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Namensänderung nach Heirat (Gelesen: 5.104 mal)
Anita
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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09.05.2005 um 15:58:48
 
Hallo,

ich möchte im Juli in einem Nicht-EU-Land heiraten. Habe die Unterlagen auch schon alle zusammen, nach der Heirat möchten wir gleich das Visum auf Familienzusammenführung beantragen. Da mein Zukünftiger schon zwei Besuchervisums für Deutschland hatte und auch für USA, und zumal ja der Familiennachzug zu einem Deutschen nicht vom Einkommen oder Wohnraum abhängig gemacht werden darf...hoffe ich das es schneller gehen wird. Ich werde auch anwesend sein, wenn er das Visum beantragt, werde ich dann auch gleich zum Gespräch gebeten? Ist so ein Gespräch immer zwingend notwendig?

Meine Frage jedoch ist, wie das mit der Namensänderung abläuft? Da ich meinen aufgeben und seinen annehmen möchte. Was muss ich tun? Reicht die Vorlage der Heiratsurkunde (in der ja drin steht, dass ich seinen Namen annehme) beim Standesamt hier aus? Wie lange dauert die Änderung?

Wo muss ich meine Änderung der Steuerklasse beantragen? Finanzamt ja wohl kaum oder? Die wollen doch sicher nicht meine Heiratsurkunde, oder?

Weiß jemand darüber bescheid?

Grüße Anita
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 09.05.2005 um 19:28:18
 
Zitat:
Weiß jemand darüber bescheid?


Prinzipiell schon, aber:

Zuviele Fragen, zuwenig Informationen  grin

Im Ernst:

1. Wo heiraten?

2. Staatsangehörigkeit Zukünftiger?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Anita
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 10.05.2005 um 12:37:30
 
Heiraten in Türkei, einen Türken....komisch was....! Ich: deutsche Staatsangehörigkeit und auch mit Wohnsitz hier!

Wollte heute mein Ehefähigkeitszeugnis machen lassen, warum brauch ich den um Gottes willen, eine Abstammungsurkunde die nicht älter als 6 Monate ist?? Kann ja schlecht meinen Geburtsort ändern... !!! Namensänderung ergibt sich ja aus Reisepass, na ja, deutsche Behörden eben....  öhm

Grüße
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 10.05.2005 um 17:04:46
 
Zitat:
Namensänderung ergibt sich ja aus Reisepass, na ja, deutsche Behörden eben.... 


Aber Du könntest adoptiert worden sein, deine Eltern könnten wegen Vaterschaftsanfechtung geändert worden sein...etc.

Zitat:
wie das mit der Namensänderung abläuft?


Nach Rückkehr in das Heimatland zum Standesamt gehen, weil in der Türkei keine Namenswahl erfolgt, sondern automatisch der Name des Mannes Ehename wird.
Diese Automatik führt dazu, dass nach deinem Heimatrecht die Namenswahl noch erfolgen muß.

Grüße
Ronny
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Muyiwa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 10.05.2005 um 18:46:55
 
Zitat:
Wo muss ich meine Änderung der Steuerklasse beantragen?


Ich habe das beim Einwohnermeldeamt getan. Ging aber erst, als ich meinen Mann hier angemeldet habe.
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lennart
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
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Antwort #5 - 11.05.2005 um 07:12:25
 
hallo anita,
da das türk. namensrecht nicht alle möglichkeiten unseres deutschen namensrechts aus § 1355 bgb bereithält, ist für dich als deutsche staatsangehörige die in der heiratsurkunde erwähnte namensführung nach eheschließung nicht wirksam und von allen deutschen behörden unbeachtlich. wenn ihr zu einem gemeinsamen ehenamen kommen wollt, dann nur über die nachträgliche, gemeinsame rechtswahlerklärung gem. art. 10 (2)egbgb.

die 6 monatsfrist für die abstammungsurkunde hat keine rechtsgrundlage: personenstandsurkunden sind unbefristet wirksam. sie haben nur den nachteil, daß sie immer nur den rechtszustand darstellen, wie er am tag der ausstellung der urkunde war. wenn also in deiner alten abstammungsurkunde vater + mutter eingetragen sind und die beiden (z.b.) immer noch miteinander verheiratet sind und du immer noch den selben geburtsnamen hast, sollte der standesbeamte die ältere urkunde immer akzeptieren (ist vielleicht etwas ängstlich...).
gruß -lennart-
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lennart
 
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Anita
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #6 - 11.05.2005 um 10:28:34
 
Danke für die Antworten!

Zum Thema Namensrecht: Müssen wir dann beide persönlich hier auf Standesamt gehen und gemeinsam die Erklärung abgeben? Oder geht das auch ohne seine Anwesenheit, wenn ich eine Vollmacht habe oder er es schriftlich erklärt? Habe beide Auskünfte erhalten? Welche stimmt? Ich möchte meinen Namen auch so schnelll wie möglich ändern und nachdem das mit dem Visum sich hinziehen kann....

Wegen der Steuerklassenänderung: Ich habe gehört, dass sich die Steuerklasse ändert sobald die Ehe hier anerkannt ist! Frage: Wann ist denn die Ehe anerkannt? Wenn ich ein deutsches Familienbuch habe? Mit Namensänderung? Wir bekommen ja bei der Heirat in der Türkei ja gleich ein türkisches Familienbuch, zählt das hier? Möchte eigentlich kein deutsches mehr beantragen, da es viel kostest, die ganzen Unterlagen ja nochmals vorgelegt werden müssen und die Bearbeitungszeit ja bis zu 4 Monaten dauern kann! Ist es zwingend notwendig eines zu beantragen?

Fragen über Fragen.... :nix :nix

Grüße Anita
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Mia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 11.05.2005 um 11:26:05
 
Hallo Anita,

wir haben im Oktober 2004 in der Türkei geheiratet. Mittlerweile ist mein Mann seit Mitte Februar hier.
Die Steuerklasse konnte ich auch erst bei der Anmeldung meines Mannes (also im Februar) hier im Einwohnermeldeamt ändern lassen. Vorher war das unmöglich, da Ehegatte im Ausland.
Die Ehe war auch schon vorher hier beim Standesamt anerkannt.
Da mein Mann aber dieses türkische Familienbuch (internationale Heiratsurkunde; mit Fotos, gell, das meinst Du doch) für die Vorsprache bei der Botschaft, FZV-Antrag, brauchte, hat sich der Standesbeamte vorerst mit der Kopie zufriedengegeben.
Nach Einreise mussten wir gemeinsam noch mal beim deutschen Standesamt vorsprechen und das Büchlein im Original vorlegen.

Ich habe übrigens meinen Nachnamen behalten, und mein Mann seinen. Das mussten wir hier noch mal unterschreiben.
Aber laut Auskunft kann ich auch zukünftig noch den Namen von meinem Mann annehmen, sollte ich meine Meinung noch ändern. Er meinen aber auch. Vorerst wollen wir das noch so lassen.

Ein Stammbuch haben wir hier nicht anlegen lassen. Das muss man nicht.
Aber ein Familienbuch wurde uns angeraten, dass haben wir auch für Deutschland noch anlegen lassen. Das ging aber ganz problemlos.

Ich hoffe, ich konnte Dir ein bisschen helfen.

LG,
Mia
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #8 - 11.05.2005 um 14:30:09
 
Zitat:
Wegen der Steuerklassenänderung: Ich habe gehört, dass sich die Steuerklasse ändert sobald die Ehe hier anerkannt ist! Frage: Wann ist denn die Ehe anerkannt? Wenn ich ein deutsches Familienbuch habe? Mit Namensänderung? Wir bekommen ja bei der Heirat in der Türkei ja gleich ein türkisches Familienbuch, zählt das hier? Möchte eigentlich kein deutsches mehr beantragen, da es viel kostest, die ganzen Unterlagen ja nochmals vorgelegt werden müssen und die Bearbeitungszeit ja bis zu 4 Monaten dauern kann! Ist es zwingend notwendig eines zu beantragen?


Die Steuerklasse kann geändert werden, wenn der ausländische Ehepartner seínen Wohnsitz in D genommen hat. Zweckmäßigerweise regelt man das direkt bei der Anmeldung.

DIE Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe in D gibt es (leider) nicht, jeder Beamte erkennt innerhalb seines Zuständigkeitsbereich an oder auch nicht. Normalerweise müßte die ausländische Heiratsurkunde, übersetzt und ggf. legalisiert ausreichen, zumal die dann ja bereits von der Auslandsvertretung und der ABH akzeptiert worden ist.

Die Anlage eines deutschen Familienbuchs ist freiwillig.

Abu
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Anita
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #9 - 11.05.2005 um 14:37:20
 
Hi Abu, danke erstmal...
aber wie meinst du, dass

Zitat:
Normalerweise müßte die ausländische Heiratsurkunde, übersetzt und ggf. legalisiert ausreichen, zumal die dann ja bereits von der Auslandsvertretung und der ABH akzeptiert worden ist.
??

Ich denke mal du meinst nachdem er dann das Visum bekommen hat?! Ja und davor?  Das Konsulat ist ja nicht das schnellste, was die Bearbeitung von Visum´s angeht...
Gelte ich dann solange als nicht verheiratet? Bzw. kann meinen Namen auch nicht ändern lassen?

Grüße
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ronny
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Antwort #10 - 11.05.2005 um 16:13:15
 
Zitat:
Bzw. kann meinen Namen auch nicht ändern lassen?


Hallo Anita,

die von der Türkei beurkundete Namensführung entspricht nicht den Rechtsfolgen die das deutsche IPR für die Ehenamensbestimmung bei deutschen Staatsangehörigen vorsieht.

Deswegen ist es zur Zeit so, dass Du nach deutschem Recht den Namen deines Mannes nicht wirksam   erworben hast. Deshalb wird derzeit auch noch keine Änderung des Passes möglich sein.

Hierzu sind nach Einreise gemeinsame Erklärungen beim Standesamt erforderlich.

Zitat:
Gelte ich dann solange als nicht verheiratet?


Doch Du bist verheiratet aber eben noch ohne die namensrechtlichen Folgen, s.o.

Ich empfehle die Anlegung des Familienbuches zu beantragen, was aber freiwillig wäre.

Grüße
Ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #11 - 11.05.2005 um 16:26:06
 
Dann aber mal ne dumme frage: Wenn ich die Ehe hier nicht anerkennen lassen kann/ muss, meinen Namen erst ändern kann, wenn mein Mann hier ist und ich auch kein Familienbuch anlegen lassen muss - steht einer Ehe hier in Deutschland ja nichts mehr entgegen oder? Doppelehe einfach gemacht....!

Es kann ja z. B. sein dass mein Mann kein Visum bekommt, kann dann hier auch nicht meinen Namen ändern lassen, oder? Muss er dazu persönlich anwesend sein??

Grüße
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Antwort #12 - 11.05.2005 um 16:30:43
 
Zitat:
Muss er dazu persönlich anwesend sein??


Ja, denn die Bestimmung eines Ehenamens ist nur gemeinsam möglich.

Zitat:
Doppelehe einfach gemacht....!


Vorsicht, das ist strafbar. pol :richter

Grüße
Ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #13 - 11.05.2005 um 16:36:13
 
Zitat:
Hi Abu, danke erstmal...
aber wie meinst du, dass

"Normalerweise müßte die ausländische Heiratsurkunde, übersetzt und ggf. legalisiert ausreichen, zumal die dann ja bereits von der Auslandsvertretung und der ABH akzeptiert worden ist."

??

Ich denke mal du meinst nachdem er dann das Visum bekommen hat?! Ja und davor?  Das Konsulat ist ja nicht das schnellste, was die Bearbeitung von Visum´s angeht...
Gelte ich dann solange als nicht verheiratet? Bzw. kann meinen Namen auch nicht ändern lassen?

Grüße


Die Aussage bezog sich rein auf die Änderung der Steuerklasse. Die kann ja erst nach der Einreise und damit nach der Genehmigung des FzF-Visums erfolgen.

Abu



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Reyhan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #14 - 11.05.2005 um 16:41:49
 
Hallo ,

Zitat:
Ich werde auch anwesend sein, wenn er das Visum beantragt,


Wie hast Du das denn geregelt ? Normalerweise darf nach den aktuellen Regelungen nur der Antragstellter in die Botschaft / Konsulat ?

Reyhan
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