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Abschiebung wegen straftat? (Gelesen: 2.227 mal)
unwissende
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Abschiebung wegen straftat?
11.05.2005 um 12:17:55
 
Hi, ich bin neu und habe ein paar dringende Fragen.

Ich habe einen Bekannten afrikanischer Herkunft, der vor kurzem eine Straftat begangen hat (Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz). Er sitzt nun in U-Haft. Der Verstoß ist kein Kavaliersdelikt, es geht um eine größere Menge an harten Drogen.

Ich möchte nun wissen, ob er nach dem neuen Ausländerrecht ausgewiesen wird.
Schließlich heißt es ja in §53 Abs. 2, dass ein Ausländer abgeschoben wird, wenn er "wegen einer vorsätzlichen Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz ... zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und die Vollstreckung der Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist".

Dass er Bewährung bekommt, glaube ich nämlich nicht. Wird das neue ALG bereits praktiziert? Wie sehen eure Erfahrungen/Vermutungen aus? Und wird bei den Straftaten unterschieden, ob er unbefristeten oder befristeten Aufenthalt hat?

Danke.
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fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 11.05.2005 um 13:44:51
 
Da kommt es schon auf die Details an. Eben, welchen Status er jetzt hat,
ob er evtl. wegen familiärer Bindungen einen erhöhten Ausweisungsschutz
geniesst. Ist dann immer ein Einzelfall.

Schau dir am besten auch mal die
FAQ
und die Regelungen in
§ 53 ff AufenthG
 
an. Dann ggf. Details ergänzen zum Sachverhalt und nachfragen.

Zum eigentlichen Verfahren, wird er wohl zunächst eine Anhörung erhalten,
zu der er dann Stellung nehmen kann.
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unwissende
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abschiebung wegen straftat?
Antwort #2 - 11.05.2005 um 14:26:09
 
Danke lieber fons, für die schnelle Antwort. Ich habe nochmals in den §53ff nachgelesen, bin aber immer noch ziemlich unsicher... wahrscheinlich ist es doch vom Einzelfall abhängig. Was ich aber noch an Input geben kann, ist folgendes:

Er wurde wahrscheinlich nicht das erste mal festgenommen, war bereits polizeilich bekannt. Das Betäubungmittel, um das es geht ist Kokain - und zwar im 3stelligen Gramm-Bereich.
Er hat zwar zuvor regulär gearbeitet und eine Fortbildung gemacht, nimmt aber seit einigen Monaten ALG II in Anspruch.
Er hat keine familiären Bindungen (nur eine Tochter, die in einer anderen Stadt wohnt und die er in sehr unregelmäßigen Abstanden sieht, für die er aber das Sorgerecht hat).
Er ist seit 10 Jahren hier, hat bis vor kurzem noch in einer Lebensgemeinschaft gelebt, die nun aber aufgelöst ist.
Vermutlich hat er einen unbefristeten Aufenthalt, was ich aber nicht definitiv weiß.
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #3 - 11.05.2005 um 18:32:10
 
Zitat:
wahrscheinlich ist es doch vom Einzelfall abhängig.


Jepp. Weitere Antworten wären jetzt zu spekulativ.

Zu Deiner Ausgangsfrage:
Natürlich wird das neue Aufenthaltsgesetz praktiziert. Aber
auch das alte Ausländergesetz sah Ausweisungen bei Ver-
stößen gegen das BTMG vor. Ist nichts Neues. Unter Gesetze
findest Du noch den Link zum alten Recht, dort § 47 AuslG,
falls es interessiert.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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