Hallo sunrise,
auf meiner Homepage
http://members.futureprojects.info./Scheinehe gebe ich verschiedene Links zu diversen Anlaufstellen, bei denen man sich auch noch Rat holen kann. Ich würde da vor allem den iaf empfehlen, die haben auch auf Ausländerrecht spezialisierte Anwälte.
Das was Dein Mann da mit Dir gemacht hat, ist in meinen Augen Drohung und Nötigung, und das ist ein Straftatbestand.
Bezüglich des Herrn bei der Ausländerbehörde würde ich probieren, einen Termin bei seinem Vorgesetzten zu bekommen und ihm die ganze Angelegenheit schildern. Grund: Du hast den Eindruck, dass ihr aneinander vorbeiredet und fühlst Dich von ihm nicht gut betreut. Sage dem Vorgeseetzten auch, dass Du beim Anwalt warst und dich von Deinem Mann trennen willst bzw. ihr jetzt ja schon getrennt lebt.
Wie lange ist die Aufenthaltserlaubnis Deines Mannes noch gültig?
Wie lange ist Dein Mann schon wieder in der Türkei?
Gibt es bei Euch auch eine/n Ausländerbeauftragte/n? Sprich dort auch vor und schildere Dein Problem und bitte um Rat.
Ein Trennungsjahr muss bei einer Härtefallscheidung nicht abgewartet werden. Da Dein Mann (in meinen Augen) dich genötigt und bedroht hat, könnte Dein Anwalt auf Härtefallscheidung plädieren. Sprich das mal beim Anwalt an.
Und eine Bitte an Dich:
Kannst Du, wenn Du einen langen Text schreibst, mehr Absätze machen? So ein langer Fließtext liest sich doch etwas mühsam ....
Liebe Grüße
Janna