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Sperrung für Schengen? (Gelesen: 1.681 mal)
Gidelam
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survivor


Beiträge: 5
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Sperrung für Schengen?
06.05.2005 um 01:34:14
 
Hi,
vielen Dank für bisherige Antworten zu meinem "Fall". Schade, ich hatte verschiedene Fragen extra den (meiner Meinung nach passenden) Rubriken zugeordnet, war doch leider nicht richtig. SORRY (und Asche auf mein Haupt -grins-)

Habe mal wieder eine Frage offen: ist nach einer Abschiebung aus Deutschland das gesamte Schengengebiet tabu oder gilt die Einreisesperre eigens für Deutschland? Zur Erklärung: Handelt sich hier nicht um Asyl oder falsche Identität, sondern ehemals Studentenstatus.

Widersprüchliche Aussagen von Sozialarbeitern und RA's machen mich unsicher....

Freue mich auf Antwort, vielen Dank schonmal.

Gide
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Berthold
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I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 118
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Sperrung für Schengen?
Antwort #1 - 06.05.2005 um 03:28:33
 
Hallo,

die Einreisesperre ist für den gesamten Schengenraum gültig!
Näheres Art. 5 SDÜ

Gruß
Berthold
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
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Antwort #2 - 06.05.2005 um 07:53:56
 
hallo,

in leichter ASbweichung von der vorherigen Mail:

Bei nicht EU Bürgern ist die vorherige mail richtig.Bei Eu Bürgern nicht.Das erlischt durch Ausspruchbescheid nur die Freizügigkeit für Deutschland.

Gruss peku
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Gidelam
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survivor


Beiträge: 5
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Sperrung für Schengen?
Antwort #3 - 06.05.2005 um 13:52:40
 
Hallo und großes Dankeschön für die superschnellen Antworten - klasse, dass man hier so schnell Hilfe findet:-))
leider sieht es dann nicht so gut aus für uns, da mein Verlobter aus Westafrika kommt...

Lieben Gruß

Gide
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