Hi Albosa,
Wenn ich Dein Posting richtig verstehe, geht es neben der Frage nach der niederländischen Staatsangehörigkeit noch um zwei andere Themenbereiche:
Zitat:Die Mutter hat immer Probleme, wenn sie eine Geburtsurkunde des Kindes benötigt.
Heißt das, daß bisher nur eine niederländische, aber keine deutsche Geburtsurkunde existiert?
Geburten von deutschen Kindern im Ausland können beim Standesamt I in Berlin angezeigt werden und dann gibt es eine deutsche Geburtsurkunde. Das erleichtert die spätere Beschaffung von weiteren Original-Urkunden bzw. beglaubigten Kopien.
Für Details
http://www.berlin.de/standesamt1/kind/geburtsurkunde.html
Zitat:Auch hat, wie sie erfahren hat, der afrikanische nichteheliche Vater sich dort als Vater eintragen lassen. Wie selbstverständlich wurde da auch keine Überprüfung dessen Identität vorgenommen. Und auch der Vorgang an sich erscheint merkwürdig.
Daß der "Erzeuger" als Vater in der (niederländischen) Geburtsurkunde als Vater in eingetragen ist, macht ihn noch lange nicht zum rechtlichen Vater. Mir scheint, daß im vorliegenden Fall für die Bestimmung der Vaterschaft entweder deutsches Recht oder evtl. auch das Heimatrecht des Erzeugers anzuwenden ist, aber auf keinen Fall niederländisches Recht. Nach deutschen Recht wäre noch eine Vaterschaftsanerkennung notwendig, dieser müßte die Mutter zustimmen. Bezüglich des Heimatrechts des Erzeugers kann man im Moment wg. fehlender Kenntnis der Staatsbürgerschaft nichts sagen.
Für weitere Details
http://www.berlin.de/standesamt1/kind/vaterschaft.htmlDie rechtliche Vaterschaft wird sich wahrscheinlich im Zuge der deutschen Geburtsbeurkundung klären.
Abu