Hallo zusammen,
habe nun schon sehr viel gelesen in diesem Forum, das ich sehr gut und informativ finde.
Ein großes Lob an das Forum.
Vielleicht könnt Ihr mir weiter helfen.
Ich bin Deutsche und Algerische Staatsbürgerin.
Mein Ehemann, Algerische Staatsangehörigkeit, sitzt seit 7 Wochen in der Abschiebehaft und ich bin ratlos und verzweifelt, wie die meisten hier...
im Jahr 1996 wurde meinen „noch nicht“ Ehemann den Asylantrag abgelehnt daraufhin ist er mit einer falsche Identität untergetaucht. Im Jahr 1998 haben wir uns kennen und lieben gelernt. Nach ein Paar Monaten wussten wir, dass wir zusammen gehören und zusammen bleiben wollen und wollten anwaltlich beraten lassen, wie wir seinen Auftenthaltsstatus Legalisieren könnten. Leider sind wir nicht dazu gekommen, da er bei einer Kontrolle in Abschiebehaft gebracht wurde, anschließend erfolgte eine Abschiebung.
Im Jahr 2000 versuchte er durch Tschechien nach Deutschland einzureisen, mit
Tschechischem Visum – wurde einen Tag darauf in die Tschechische Republik zurückgeschoben.
Nach ein paar Monaten ist er wieder, illegal nach Deutschland eingereist.
Uns war bewusst, dass er damit eine nicht gesetzestreue Tat begangen hat. Wer allerdings schon mal richtig geliebt hat und wohlmöglich auch die Qualen kennt, die mit den ständigen Trennungen bei einer Distanzbeziehung verbunden sind (von den Kosten mal ganz abgesehen...), wird verstehen, dass wir uns unmöglich wieder voneinander trennen können. Dann wollten wir so schnell wie möglich heiraten.
Bis wir alle Papiere besorgt hatten, ist eine lange Zeit der Verzweiflung, Angst und Krankheit vergangen.
Wir haben im Jahr 2002 in Deutschland geheiratet.
Wir hatten riesiges Glück, im Standesamt wurde nicht nach einer
AE gefragt!
Ohne vorher seine Aufenthaltsstatus zu ändern hat er sich dann bei der Abh angemeldet und bekamen wir sogar 2 Steuerkarten.
Uns war klar, dass die Abh auf seine Ausreise bestehen kann und er ein "anständiges" Familienzusammenführungsvisum beantragen muss. Vor geraumer Zeit hatte ich allerdings mal gelesen, dass die Ehe gesetzlich geschützt sei und es daher als unzumutbar gilt, auf die Ausreise des Ehepartners zu bestehen. Angeblich sei das Ermessenssache der zuständigen
ABH bzw. des Sachbearbeiters. Meine Frage daher: stimmt das?
9 Monaten, nach der Hochzeit erfolgte eine freiwillige Ausreise nach Algerien, aufgrund eines mündlichen Versprechens der Abh eine Einreise nach Deutschland und eine Aufenthaltgenehmigung zu bewilligen, verbunden mit dem Begleichen der früher entstandenen Abschiebungskosten.
Dieses Versprechen wurde nicht eingelöst. Eine erneute Erlaubnis zur Einreise sollte frühestens im Jahr 2006 gestattet.
Anfang 2005 erneute „unerlaubte“ Einreise nach Deutschland, zwecks Fortsetzung des Ehelebens und um mich zu unterstützen, da ich mittlerweile krank bin.
Anfang März 2005, ist er bei einer Ausweiskontrolle festgenommen und in Abschiebehaft gebracht.
ich bin mit den nerven zu Ende und weiß nicht mehr weiter.
Wir möchten einfach ein normales Leben führen.
Da man, in diesem Forum nur eine Seite hören kann, kann man kaum eine objektive Beurteilung abgeben, deshalb bitte Ich Euch um Rat.
Nadera