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Familienzusammenführung, ohne Aufenthaltsstatus (Gelesen: 1.174 mal)
Nadera
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Beiträge: 1
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Familienzusammenführung, ohne Aufenthaltsstatus
02.05.2005 um 01:18:10
 
Hallo zusammen, 

habe nun schon sehr viel gelesen in diesem Forum, das ich sehr gut und informativ finde.
Ein großes Lob an das Forum.
Vielleicht könnt Ihr mir weiter helfen.
Ich bin Deutsche und Algerische Staatsbürgerin.
Mein Ehemann, Algerische Staatsangehörigkeit, sitzt seit 7  Wochen in der Abschiebehaft und ich bin ratlos und verzweifelt, wie die meisten hier...
im Jahr 1996 wurde meinen „noch nicht“ Ehemann den Asylantrag abgelehnt daraufhin ist er mit einer falsche Identität  untergetaucht. Im Jahr 1998 haben wir uns kennen und lieben gelernt. Nach ein Paar Monaten wussten wir, dass wir zusammen gehören und zusammen bleiben wollen und wollten anwaltlich beraten lassen, wie wir seinen Auftenthaltsstatus Legalisieren könnten. Leider sind wir nicht dazu gekommen, da er bei einer Kontrolle in Abschiebehaft gebracht wurde, anschließend erfolgte eine Abschiebung.
Im Jahr  2000 versuchte er durch Tschechien nach Deutschland einzureisen, mit
Tschechischem Visum – wurde einen Tag darauf in die Tschechische Republik zurückgeschoben.
Nach ein paar Monaten ist er wieder, illegal nach Deutschland eingereist.
Uns war bewusst, dass er damit eine nicht gesetzestreue Tat begangen hat. Wer allerdings schon mal richtig geliebt hat und wohlmöglich auch die Qualen kennt, die mit den ständigen Trennungen bei einer Distanzbeziehung verbunden sind (von den Kosten mal ganz abgesehen...), wird verstehen, dass wir uns unmöglich wieder voneinander trennen können. Dann wollten wir so schnell wie möglich heiraten.
Bis wir alle Papiere besorgt hatten, ist eine lange Zeit der Verzweiflung, Angst und Krankheit vergangen.
Wir haben im Jahr 2002 in Deutschland geheiratet.
Wir hatten riesiges Glück, im Standesamt wurde nicht nach einer AE gefragt!
Ohne vorher seine Aufenthaltsstatus zu ändern hat er sich dann bei der Abh angemeldet und bekamen wir sogar 2 Steuerkarten.
Uns war klar, dass die Abh auf seine Ausreise bestehen kann und er ein "anständiges" Familienzusammenführungsvisum beantragen muss. Vor geraumer Zeit hatte ich allerdings mal gelesen, dass die Ehe gesetzlich geschützt sei und es daher als unzumutbar gilt, auf die Ausreise des Ehepartners zu bestehen. Angeblich sei das Ermessenssache der zuständigen ABH bzw. des Sachbearbeiters. Meine Frage daher: stimmt das?
9 Monaten, nach der Hochzeit erfolgte eine freiwillige Ausreise nach Algerien, aufgrund eines mündlichen Versprechens der Abh eine Einreise nach Deutschland und eine Aufenthaltgenehmigung zu bewilligen, verbunden mit dem Begleichen der früher entstandenen Abschiebungskosten.
Dieses Versprechen wurde nicht eingelöst. Eine erneute Erlaubnis zur Einreise sollte frühestens im Jahr 2006 gestattet.
Anfang 2005 erneute „unerlaubte“ Einreise nach Deutschland, zwecks Fortsetzung des Ehelebens und um mich zu unterstützen, da ich mittlerweile krank bin.

Anfang März 2005, ist er bei einer Ausweiskontrolle festgenommen und in Abschiebehaft gebracht.

ich bin mit den nerven zu Ende und weiß nicht mehr weiter.
Wir möchten einfach ein normales Leben führen.


Da man, in diesem Forum nur eine Seite hören kann, kann man kaum eine  objektive Beurteilung  abgeben, deshalb bitte Ich Euch um Rat.

Nadera
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milena
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Beiträge: 48
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 02.05.2005 um 18:48:54
 
Liebe Nadera!
Das was du schreibst ist seeehr traurig. Mir geht's auch ähnlich. Mein Mann war auch abgeschoben und letztes Jahr hat Familienzusammenführung beantragt. Bis jetzt ohne Erfolg. Die Abschiebungskosten haben wir bezahlt und auch eine Versprechen bekommen (was macht man alles für Geld????Und die, die verliebt sind werden jeden Preis bezahlen; am wichtigste ist nur das, dass wir zusammen mit unseren Schatz sein dürfen). Ich verstehe Dich seeehr gut, ich glaube dass alles klappt's und dann kannst du mit deinem Mann nur glücklich sein. Mir geht's auch nicht gut, aber muss man unbegrenzte Menge Hoffnung und Geduld haben. Schade dass nicht jede Beamte versteht, was überhaupt die Liebe ist und schade dass manche Gesetze so abfällig sind.  "Die, die lieben, sind nie unersättlich von der Liebe" (das ist übersetzung von polnische Sprache, leider hört sich nicht so gut an). Liebe Grüße, alles wird gut Nadera. Milena
P.S. Sorry für jede Menge Fehler:)
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milena 330904084 swiatelko14  
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