Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Widerruf der Flüchtlingseigenschaft IRAK (Gelesen: 3.601 mal)
Djamila
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 233

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Widerruf der Flüchtlingseigenschaft IRAK
28.04.2005 um 21:38:42
 
Gibt es Erfahrungen aus den Bundesländern, insbesondere nach den Wahlen im Irak, zu den bereits im vergangenen Jahr eingeleiteten Widerrufen s.u. ?
Wie wird bei eingeleiteten Widerrufen seitens der ABH's vorgegangen ?


Die gemäß § 73 des AsylVfG erfolgten Widerrufe ( ca. 10.000 ) der Anerkennung als Asylberechtigte und der Feststellung, dass die Voraussetzungen des § 60 Abs.1 des Ausländergesetzes vorliegen - hier insbesondere im Fall Irak - haben verheerende Auswirkungen auf die Lebensperspektive, bisherige Integration der betroffenen ausländischen Mitbürger.
Zum Seitenanfang
  

Djamila
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Widerruf der Flüchtlingseigenschaft IRAK
Antwort #1 - 29.04.2005 um 09:18:13
 
Hi Djamila,

mit dem Widderruf der Flüchtlingseigenschaft bzw. mit der Feststellung dass Abschiebehindernisse weggefallen sind ist ja noch nicht darüber entschieden, dass der Aufenthalt beendet wird.

Sicherlich werden auch irgendwelche Altfall- bzw. Übergangsregelungen kommen.
Ich kann mir auch vorstellen, dass es AE´s und damit Arbeitserlaubnisse geben wird.

Insofern denke ich dass die Lebensqualität nicht bei jedem beeinträchtigt wird.

Wer allerdings bei seinen Paßangelegenheiten nicht mitwirkt oder straffällig geworden ist, wird Probleme bekommen. Das dürfte auch sicher sein.

Grüße
Ronny
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Widerruf der Flüchtlingseigenschaft IRAK
Antwort #2 - 29.04.2005 um 10:04:03
 
Zitat:
Sicherlich werden auch irgendwelche Altfall- bzw. Übergangsregelungen kommen.
Ich kann mir auch vorstellen, dass es AE´s und damit Arbeitserlaubnisse geben wird.


Altfall- bzw. Übergangsregelungen speziell wegen des Widerrufes
bei Irakern wird es mit Sicherheit nicht geben. Wenn dann wären
sie gegebenenfalls von einer allg. Härtefallregelung betroffen. Aber
da ist aktuell wohl nichts im Busch...

Die Entscheidungen sind im Einzelfall durch die ABH'en zu treffen.
Da werden Gesichtspunkte wie Dauer des Aufenthaltes, Erwerbs-
tätigkeit, Straffreiheit etc. eine entscheidende Rolle spielen.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
gc
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 725

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Widerruf der Flüchtlingseigenschaft IRAK
Antwort #3 - 29.04.2005 um 21:28:17
 
Nach Auffasssung des UNHCR verstößt die (weltweit einzigartige) deutsche Widerufspraxis gegenüber Flüchtlingen aus dem Irak gegen internationales Recht,
siehe

Iraker weiterhin schutzbedürftig
Pressemitteluing des UNHCR vom 12.11.2004
http://www.unhcr.de/unhcr.php/aid/1141

Überarbeitete UNHCR-Position zum Schutzbedürfnis und zu Möglichkeiten der Rückkehr irakischer Flüchtlinge - Oktober 2004
http://unhcr.de/pdf/472.pdf

Zum Seitenanfang
  
Homepage  
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Widerruf der Flüchtlingseigenschaft IRAK
Antwort #4 - 29.04.2005 um 22:31:56
 
Naja die Meinung von UNHCR interessiert die deutschen
Gerichte sicher nicht. Also nutzt das hier niemand was.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
eishennig
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 212

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Widerruf der Flüchtlingseigenschaft IRAK
Antwort #5 - 29.04.2005 um 23:05:33
 
Zitat:
Naja die Meinung von UNHCR interessiert die deutschen
Gerichte sicher nicht. Also nutzt das hier niemand was.

Doch, Fons,
die interessiert schon. Vgl. auch Art. 35 GFK und § 9 AsylvfG.

eishennig
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
gc
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 725

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Widerruf der Flüchtlingseigenschaft IRAK
Antwort #6 - 30.04.2005 um 01:02:57
 
UNHCR obliegt nach der Präambel der Genfer Flüchtlingskonvention die Aufgabe,

"die Durchführung der internationalen Abkommen zum Schutz der Flüchtlinge zu überwachen".

Deutschland hat mit Unterzeichnung der Konvention diese Rolle des UNHCR ausdrücklich anerkannt. Die Aufgabe wird vor Ort von den UNHCR-Büros in Berlin und Nürnberg wahrgenommen. Die Kritik an der deutschen Widerrufspraxis hat aber auch UNHCR-Chef Lubbers bereits gegenüber Innenminister Schily vorgetragen.

Dass die aktuelle Widerrufspraxis der BAMF und leider eben vielfach auch die deutsche Rechtsprechung nicht in Übereinstimmung mit der Genfer Flüchtlingskonvention steht, hat UNHCR - in der ihm eigenen diplomatischen Zurückhaltung - kürzlich auch in fachjuristischen Beiträgen ausführlich dargelegt, vgl. Salomons/Hruschka in Zeitschrift für Ausländerrecht und -politik (ZAR) 2004, 386 und 2005.

schöne Grüße

gc
Zum Seitenanfang
  
Homepage  
IP gespeichert
 
peku
Ex-Mitglied
*


i4a rocks!


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Widerruf der Flüchtlingseigenschaft IRAK
Antwort #7 - 30.04.2005 um 09:21:48
 
Zitat:
Naja die Meinung von UNHCR interessiert die deutschen
Gerichte sicher nicht. Also nutzt das hier niemand was.



Hallo fons,,

nicht ganz richtig.Diese Meinungen werden regelmässig bei Verfahren vor den Ver.Ger als Stellungnahmen eingeholt-insbesondee wenn der Inhalt der Stellungnahmen dazu hift einen Asylanrag abzulehen.


gruss peku
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema